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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Dokumentation nach WphG
 
Robby-Robbe
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2005 08:26
Guten Morgen zusammen!

Wir schreiben heute eine Wertpapierklausur.
Darin könnte u.a. die Dokumentation nach dem WphG drankommen. Könnt ihr mir da weiterhelfen, was man danach alles beachten muss?

Danke schonmal und einen guten Start in die Woche!
Robby-Robbe
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2005 09:46
Hmm...ist denn keiner da, der mir da kurz weiterhelfen kann?

Bitte bitte bitte!! :-)


Robby
TuBerer
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 02.05.2005 09:48
WpHG schreibt folgende drei Aufzeichnungspflichten vor:
1. Erfahrungshorizont
2. Persönliches Anlageziel (Risikoneigung)
3. Vermögensverhältnisse

Es muss allerdings daraufhin gewiesen werden, dass alle Angaben freiwiliig, aber im Interesse des Kunden sind.
Die Bank muss oben genannte Punkte dokumentieren.

Außerdem müssen dem Kunden Informationsboschüren zur Verfügung gestellt werden. Zumeist die einheitlichen Dokumente aller Banken: "Basisinformationen der Wertpapieranlage"
Robby-Robbe
Rang: IPO

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Verfasst am: 02.05.2005 10:09
Super danke!

Hilft mir doch gut weiter, denke dann hab ich alles für die Klausur.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.05.2005 10:48
Die Beratung muss
- anlegergerecht und
- anlagegerecht sein.

Die Beratung muss auf den Anleger (Anlageziele, Erfahrungen usw.) eingehen.
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 11:21
aber die aufzeichnung muss erfolgen von der bank aus,oder?das ist keine freiwillige sache,richtigß
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 11:34
ja, laut gesetzlicher Vorschrift -> WpHG.

Frage:
Müssen die Wertpapierberaterbögen alle 2 oder 3 Jahre neu aufgenommen werden?
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 02.05.2005 13:59
Speedy4410:
Ruotinemäßig muß die Beraterdokumentation nicht alle 2 oder 3 Jahre durchgeführt werden. Eine neue Beraterdoku ist notwendig, wenn sich das Risikoprofil des Anlegers, seine Anlageziele oder seine Bonität grundlegend ändern. Dies kann auch schon nach kürzerer Zeit der Fall sein.
Im Zweifelsfall ist eine Beraterdoku zuviel besser als eine zu wenig.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

 

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