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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Kontoeröffnung durch Handlungsbevollmächtigten?!
 
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.04.2005 20:43
Ist eine Kontoeröffnung durch einen Handlungsbevollmächtigten einer Gesellschaft möglich?

Die Frage kam heute in unserer Klausur vor und es herrschte Uneinigkeit innerhalb des Klasse darüber. IMO ist das nicht möglich, oder?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2005 21:55 - Geaendert am: 29.04.2005 22:07
§54 HGB

(1) Ist jemand ohne Erteilung der Prokura zum Betrieb eines Handelsgewerbes oder zur Vornahme einer bestimmten zu einem Handelsgewerbe gehörigen Art von Geschäften oder zur Vornahme einzelner zu einem Handelsgewerbe gehöriger Geschäfte ermächtigt, so erstreckt sich die Vollmacht (Handlungsvollmacht) auf alle Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines derartigen Handelsgewerbes oder die Vornahme derartiger Geschäfte gewöhnlich mit sich bringt.

(2) Zur Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, zur Eingehung von Wechselverbindlichkeiten, zur Aufnahme von Darlehen und zur Prozeßführung ist der Handlungsbevollmächtigte nur ermächtigt, wenn ihm eine solche Befugnis besonders erteilt ist.

(3) Sonstige Beschränkungen der Handlungsvollmacht braucht ein Dritter nur dann gegen sich gelten zu lassen, wenn er sie kannte oder kennen mußte.
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2005 10:44
Also darf ein Handlungsbevollmächtigter ein Konto eröffnen!??

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

DonWilliam
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.04.2005 11:36
Ja, wenn es zum gewöhlichen Geschäftsbetrieb gehört. Also der HV ist Mitarbeiter in einem Verwaltungsbüro für Immobilien und für jedes Objekt wird ein Konto eröffnet. Es wäre sehr mühselig, wenn das immer der Vorstand oder Prokurist machen würde. Es gehört also zum gewöhnlichen Geschäft dazu.
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 30.04.2005 12:26
Wie kann er sich jedoch gg. dem Ki als HV legitimieren, da die HV ja nicht im Handelsregister eingetragen wird!?

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

 

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