Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 45
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Fonds - Ausgabepreis und Rücknahmepreis
 
Nasus
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 11:22
Hallo, also z.Z. herrscht Verwirrung in meinem Kopf, nicht einmal noch eine Woche bis zur Prüfung. Nun bin ich mal durch Zufall auf son ne Fondsaufgabe gestoßen, Da war gefragt wir man Ausgabe- und Rücknahmepreis dem Kunden erklärt und wie sich diese errechnen. Ich hoffe es kann mir jemand helfen!
Bumchikoo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 11:44
der ausgabe preis eines fonds ist der preis plus ausgabe aufschlage also du kaufst ein fonds mit ausgabeaufschlage von 3 % dann ist der ausgabepreis 103%
Nasus
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 12:00
Danke. Also deswegen ist auch der Ap immer größer als der RP. So kann man das auch den Kunden erklären, oder? Also wenn ein Kunde Fonds kauft dann zahlt er den AP, der höhder ist als der RP wegen dem Ausgabeaufschlag. Falls der Kunde die Fonds wieder verkauft, erhählt er diese zum RP, der geringer ist weil der Kunde ja den Ausgabeaufschlag schon beim Kauf bezahlt hat.
Hab ichs verstanden???
Also deswegen hat auch ein Fonds ohne Ausgabeaufschlag den gleichen AP und RP. Und bei deisem sind dann die Verwaltungskosten höher (jährl. Gebühr). Noch was dazu. Wenn ein Kunde einen Fonds nur für ca. 2 Jahre anlegen will dann loht sich doch eher ein Fonds ohne Ausgabeaufschlag, da der i.d.R. höher wäre als die Gebühren in den 2 Jahren, oder?
Ganz schön komplex. Aber es wäre doch ein dankbares Prüf.thema, oder. Aber den Gefallen werden die uns wohl nicht machen.
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 12:03
Zum Ausgabepreis plus Ausgabeaufschlag erhältst du einen Fondsanteil, z.B. aktuell bei DekaFons Ausgabepreis 50,35
und Rücknahmepreis 49,58: das erhältst du, wenn du einen Anteil verkaufst.
Bumchikoo
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 12:08
naja kommt drauf an in welchen fonds er anlegen will kann wenn er ein rentenfonds will dann sollte es fpr 2 jahre schon so wenig wie möglich ausgabeaufschlag seien aber wenn er ein aktienfonds will dann sind 3% schon okay
Nasus
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 12:10
Genau, ich habs verstanden. Naja wenn das wenigstens das einzige wäre ...
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 12:47
du schreibst auch am mittwoch?
viel glück!

übrigens stimmt zwar die sache mit dem ausgabeaufschlag, allerdings:

wert eines fondsanteils = wert des fondsvermögens geteilt durch die anzahl der ausgegebenen fondsanteile.
dazu kommt dann noch beim ausgabepreis ein aufschlag und beim rücknahmepreis ein abschlag (in der praxis meistens 0 )
Soldo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 13:45
Bei einem Anlagehorizont von 2 Jahren ist ein Fonds ohne Ausgabeaufschlag für den Kunden natürlich besser. (aus Bank sicht immer mit Ausgabeaufschlag...aber wir Beraten ja kundenorientiert..)
und @bumchikoo ... bei einem so kurzen Anlagehorizont sollte man nicht unbedingt auf Aktienfonds gehen... die haben in der Regel empfohlene Anlagedauern ab 5 Jahren... das sollte man im Sinne der Beraterhaftung beachten... und wenn dann Aktienfonds dann als net-Variante (ohne Ausgabeaufschlag...)
moehnchen
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 16:28
Fondsvermögen
(+ Bankguthaben)
(+ Barreserven)
(- Verbindlichkeiten)
/ Fondsanteile die im Umlauf sind
=Rücknahmepreis
+ Ausgabeaufschlaf
= Ausgabepreis

***Hartz IV und der Tag gehört dir***

Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 18:35
Die Aussage
"Zum Ausgabepreis plus Ausgabeaufschlag erhältst du einen Fondsanteil"
ist falsch.

Auf den Rücknahmepreis wird der Ausgabeaufschlag dazu gerechnet.

Zweck des Ausgabeaufschlags: Deckung der Vertriebskosten und nicht der Verwaltungskosten.
Jeronimo
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 29.04.2005 18:50
Zweck des Ausgabeaufschlags ist Provisionsertrag für die Bank und nix anderes. Der Provisionsertrag gewann in den letzter Jahren stark an Bedeutung für die Banken, weil die Zinsmargen aufgrund des Zinsniveaus und der starken Konkurrenz gesunken sind.
Es gibt auch Fonds ohne Ausgabeausschlag. Sie sind mit "net" gekennzeichnet, also z.B. der Uni Global -net-.
Da es keinen Ausgabeaufschlag als Ertrag für die Bank bei diesen Fonds gibt, sind die Managementgebühren p.a. deutlich höher. Fazit: Kurzfristige Fondsanlage; dann ist ein Fonds ohne Ausgabeaufschlag für den Kunden besser. Bei einer langfristigen Anlage ist für den Kunden ein Fonds mit Ausgabeaufschlag besser.
Übrigens gibt es auch eine Börse für Fonds; die XTF. Dort gibt es Fonds ohne oder nur mir geringem Ausgabeaufschlag, aber verratet es nicht Euren Kunden.*g*
 

Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse