Private Rentenversicherung Teil II |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:17 |
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Ein Kunde schließt eine Rentenversicherung ab.
Der Kunde stirbt im Alter von 67 Jahren.
Erhalten die Hinterbliebenen Geld aus der Rentenversicherung? |
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Verfasst am: 28.04.2005 16:19 |
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Stirbt der Versicherte während der Ansparzeit, erstattet der Versicherer im Allgmeinen die angesparten Beiträge. Für die Rentenzahlung kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Sitrbt der Versicherte bei einer Rentengarantiezeit z.B. von 10 Jahren nach 6 Jahren, wird die Rente noch 4Jahre an seine Hinterbliebenen weitergezahlt |
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Verfasst am: 28.04.2005 18:55 |
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Danke für die Antwort.
Eine weitere Frage:
Warum ist bei der Rentenversicherung keine Gesundheitsprüfung wie bei der Lebensversicherung notwendig? |
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Verfasst am: 28.04.2005 19:03 - Geaendert am: 29.04.2005 18:37 |
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Da die Rentenversicherung keinen Todesfallschutz beinhaltet, ist keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Ein frühes Ableben des VN ist für die Versicherung nicht negativ. |
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Verfasst am: 29.04.2005 18:38 |
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Wenn keine Rentengarantiezeit vereinbart wurde, erhalten die Hinterbliebenen kein Geld. |
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