Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 47
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Kontoführung

lineare und degressive Abschreibungen bei verm.Wohngebä
 
Miky86
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2005 14:29
Hallo Leute,
da ich ein älteres Kompaktwissen habe wo die Beträge der Eigenheimzulage schon falsch drinnen stehen, würde ich gerne wissen welcher Abschreibungssatz wir bei der lineare und degressive Abschreibung berechnen wenn die Wohngebäuden vermietet werden.

Kann mir da jemanden helfen :-)?
AH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2005 14:53
GIbts da bei Wohngebäuden nen besonderen Prozentsatz?

Ansonsten kenn ichs so: Linear = Betrag durch Jahre bzw. degressiv, aber max. 20% pro Jahr. D.h. alles ab 6 Jahre aufwärts würde man degressiv abschreiben, um gleich die 20% mitnehmen zu können.
Plantop
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2005 15:30
sers,

ab heuer gilt aber auch eine
taggenau Abschreibung
AH
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 12:20
Monatesgenau nicht mehr aktuell?
rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 13:24 - Geaendert am: 30.04.2005 13:25
Die taggenaue Abschreibung ist ein Gerücht!
Louis
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 15:08
Das mit Monatsgenau stimmt ja.
Aber Immobilien werden doch garnicht abgeschrieben, oder sehe ich das jetzt falsch. Wie soll denn die Nutzungsdauer eines hauses sein? 50 Jahre?
rrathner
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.04.2005 16:36 - Geaendert am: 30.04.2005 16:36
Bei Immobilien kann der Grundstücksanteil nicht abgeschrieben werden, nur der Gebäudeanteil. Hier beträgt die Abschreibungsdauer 50 Jahre (linear 2%).
Neue Gebäude, die zu Wohnzwecken vermietet werden, dürfen degressiv abgeschrieben werden. Dafür sieht die gesetzliche Regelung seit dem 1.1.2004 folgendes vor:
10 Jahre 4%
8 Jahre 2,5% und
32 Jahre 1,25%.
Das ist aber auf keinen Fall Inhalt der Abschlussprüfung!!!!

___________________________________________________
!!! Für das Prüfungsergebnis 90% + x !!!
Prüfungstraining für Bankkaufleute :
Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
6. aktualisierte Auflage, Gabler Verlag

 

Forenübersicht >> Kontoführung

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse