Bei Immobilien kann der Grundstücksanteil nicht abgeschrieben werden, nur der Gebäudeanteil. Hier beträgt die Abschreibungsdauer 50 Jahre (linear 2%).
Neue Gebäude, die zu Wohnzwecken vermietet werden, dürfen degressiv abgeschrieben werden. Dafür sieht die gesetzliche Regelung seit dem 1.1.2004 folgendes vor:
10 Jahre 4%
8 Jahre 2,5% und
32 Jahre 1,25%.
Das ist aber auf keinen Fall Inhalt der Abschlussprüfung!!!!___________________________________________________
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Grundmann/Rathner: Abschlussprüfungen
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