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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Falschgeld
 
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:23
Hi Ihr!

Folgende Aufgabe:

Der Kassiererin der Nordbang AG Anja Thiede fällt bei einer Einzahlung auf ein Sparkonto ein 50 €-Schein auf, der möglicherweise gefälscht sein könnte. Wie verhält sich Frau Thiede richtig?

A,B und C sind falsch, das weiß ich.

D
Frau Thiede muss die als Falschgeld verdächtigte Banknote unverzüglich der LZB zur Überprüfung weiterleiten.

E
Die Nordbank hat die verdächtige Banknote mit einem Bericht der Polizei zu übersenden und die Deutsche Bundesbank über diesen Vorgang zu informieren.
______________________________________

So, laut Lösung ist D richtig. Ich möchte jetzt gerne einmal wissen, wieso E nicht richtig ist. Denn ich meine in der Berufsschule gelernt zu haben, dass man den Weg über die Polizei gehen muss.

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

Nusschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:30
Da der Kunde ja bekannt ist (Sparbuch) wird wenn überhaupt nur noch die Legitimation aufgenommen. Der Kunde wird noch gefragt wo der Schein her ist und nimmt das am besten gleich auf.

Ein Verdacht auf einen falschen Geldschein ist noch lange kein Grund den Kunden mit der Polizei zu kontfontieren (schon gar nicht bei 50EUR) . So lange der Kunde Legitimiert ist, kann das warten bis wirklich erweisen ist das der Schein falsch ist.

Bei einem großen Wechselgeschäft für eine Nichtkunden sieht das ganze natürlich anders aus.
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.04.2005 11:31
Mir ist es in der Schule auch so erklärt worden...
Deshalb hätte ich gewettet, das es E ist.
Ich wäre auch an der Erklärung interessiert, warum denn nun D richtig ist.
Nusschnecke
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:32
Der Geldschein ist nur "möglicherweise" falsch.
GhostMaschine
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.04.2005 11:33
@Nusschnecke:
Ups, da war ich wohl zu langsam... =)
Danke für die Erklärung!
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:33
Der Kunde wird hier doch zunächst nicht mit der Polizei konfrontiert. Es geht doch nur ein Bericht der Bank an die Polizei.

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.04.2005 11:36
Ja, aber warum den Schein der Polizei übersenden,
wenn du nicht 100% ig sicher bist dass er falsch ist???
muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:38
Habe den Fall mal in der Praxis gehabt ... gibt hierfür ein Formular:
"Protokoll über das Anhalten von Falschgeld" (Sparkasse 171 356.000 Fassung Juni 2001 :)
Dort ist sowohl die Möglichekit gegeben an die LZB das ganze zu melden oder an die Polizei. Wir schicken das ganze an die Polizei.
Rein theoretisch müssten also beide Antworten richtig sein. frühe wurden beide Stellen informiert.
Gruß
Bumchikoo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:47
also ich muss wenn ich am schalter stehe und merke das mir ein kunde falschgeld gibt die polizei hinzuziehen
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 27.04.2005 11:50
Laut unserer Unternehmensanweisung müssen wir bei Verdacht auf Falschgeld die Personalien aufnehmen, dem Kunden eine Empfangsbestätigung aushändigen und dann wird der Schein zur Überprüfung an die Bundesbank gesandt.
muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:58
genau ... bei falschgeld (wenn definitiv festgestellt wird das es welches ist) wird das ganze an die kripo weitergeleitet (inkl. dem geld). wenn du nur den verdacht hast, kannst du auch nur an die LZB schicken. grundsätzlich schicke ich an die Polizei, falls doch mal etwas sein sollte sind das die "richtigeren" :)
sonst frag mal bei euch intern nach ... kassierer sind manchmal sehr interessante menschen *fg*
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 12:01
Tja, ich hab im Moment keine Kassierer in meiner Nähe, da ich im Moment ein Abteilungsmensch bin.

Aber danke an alle.

Wer Fehler findet darf sie behalten!

Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 12:03
*lach* deinen tätigkeiten nach erkennt man das wir doch aus dem selben verein stammen :)
sparkässler haben eben doch was gemeinsam *fg*
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 12:30
Stellt der Kassierer oder der Kundenbetreuer fest, dass ihm nachgemachte oder verfälschte Banknoten vorgelgt werden, ist er verpflichtet, das Falschgeld ersatzlos einzuziehen. Dem Vorleger muss eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden. Er erhält in diesem Fall keine Kontogutschrift. Das Falschgeld ist mit einem Bericht der Polizei zu übersenden. Das KI muss außerdem der Deutschen Bundesbank hiervon eine Mitteilung machen. Als Falschgeld verdächtige Banknoten und Münzen sind der Bundesbank zur Prüfung vorzulegen. Stellt diese die Unechtheit des Geldes fest, so übersendet sie das Falschgeld der Polizei und benachrichtigt das KI, das das Bargeld angehalten hat.
Buckel
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 13:10
Aha!
Das ist dann mal eine genaue Aussage.
Vielen Dank!

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Achja, die Sparkassenseelsorge lässt grüßen! ;)

 

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