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Forenübersicht >> Kontoführung

Mietkaution
 
Obstsalat
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.04.2005 15:17
Hallo alle miteinander!
Ich brauch eure Hilfe hab mehrere Aufgaben zum Thema Mietkaution und kenn mich mit dem Thema überhaupt nicht aus, weil ich erst im September das meine Lehre begonnen hab und wir das Thema in der Schule nu nird hatten! Also:

Welche zwei Möglichkeiten für die Anlage von Mietkautionskonten gibt es? (Gehen sie insbesondere auf die rechtliche Stellung und die notwendige Legitimation ein)

Wie unterscheiden sich die beiden Formen hinsichtlich der Verfügungsmöglichkeit durch den Vermieter?

Wie unterscheiden sich die beiden Formen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung (Anrechnung auf die Zinsfreistellung)

Bitte helft mir! Bei mir hauts bloß so die Fragezeichen raus!
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 26.04.2005 15:22
also ich weis, das es ein mietkautionsparbuch und eine mietkautionsbürgschaft gibt....
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.04.2005 15:27
Am häufigsten ist die sogenannte Barkaution. Hier übergibt oder überweist der Mieter den vereinbarten Kautionsbetrag an den Vermieter. Der Mieter kann die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Die erste Teilleistung wird erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Andere Kautionsformen sind möglich, müssen aber zwischen Mieter und Vermieter extra vereinbart werden. Denkbar ist eine Bankbürgschaft, die Anlage eines gemeinsamen Sparbuches, ein Sparbuch mit Sperrvermerk oder ein Sparbuch des Mieters mit dem Kautionsbetrag, das dem Vermieter dann verpfändet wird.
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen, d.h. er muss ggf. ein Sonderkonto für die Mietkaution einrichten. Er ist zudem laut Gesetz verpflichtet, die Kaution zu verzinsen, und zwar mit dem üblichen Zinssatz für Guthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen erhöhen den Wert der Sicherheit. Sie stehen in voller Höhe dem Mieter zu. Der Vermieter hat die Kaution vollständig zurückzuzahlen, wenn der Mieter ausgezogen ist und er gegenüber dem Mieter keine Gegenansprüche mehr hat. Abweichende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters, wie ein längeres Zurückbehalten, sind nicht zulässig. Übersteigt die Mietkaution den Betrag von drei Monatsmieten, wird die diesbezügliche Vereinbarung unzulässig, da sie die zulässige Kautionssumme übersteigt. In einem solchen Fall kann der Mieter den zuviel geleisteten Betrag zurückverlangen.
Gelegentlich können Probleme auftreten, wenn dem Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters Gegenansprüche des Vermieters wegen rückständigen Mietzinses, Nebenkosten oder etwaiger Schadenersatzansprüche gegenüberstehen. Hier kann der Vermieter die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten, wenn ihm Gegenansprüche zustehen, mit denen er aufrechnen kann.
Bei einem Vermieterwechsel sollte der Mieter unmittelbar nach dem Eigentümerwechsel den neuen Vermieter fragen, ob er die Kautionssumme erhalten hat. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie den alten Vermieter auffordern, die Kaution an den neuen Vermieter auszuzahlen.
Hoffe das hilft Dir weiter.

Grüße aus der Sonne vom

Ironbuegeleisen
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.04.2005 15:28
Also: Bei uns gibts nur noch die Möglichkeit der Anlage in ein gewöhnliches Sparbuch mit 3monatiger Kdg.frist.
Der Mieter wird dabei Kontoinhaber und Gläubiger der Anlage. Von ihm benötigen wir als Legitimation einen Personalausweis. Das Guthaben wird durch einen speziellen Vertrag, der von Mieter und Vermieter unterschrieben wird, an den Vermieter verpfändet.
Das Sparguthaben wird gesperrt und mit einem entsprechenden Hinweis gekennzeichnet.
Auflösung ist nur mit der Freigabe des Vermieters möglich.
Verfügen kann der Vermieter indem er seinen Durchschlag der Verpfändungserklärung bei uns vorlegt, sich legitimiert und den Grund der Verfügung darlegt (meist Mietverzug).
Dann bekommt der Mieter von uns eine Brief indem ihm Bescheid gegeben wird, dass der Vermieter über das Guthaben verfügen möchte. Dagegen kann er innerhalb einer Frist von vier Wochen Widerspruch einlegen.

Zum Freistellungsauftrag:
Die Zinsen erhält der Mieter auf das Sparguthaben gutgeschrieben und natürlich seinem FSTA belastet.

Früher gab es bei uns mal die Möglichkeit einer Bankbürgschaft, wird aber jetzt nicht mehr verkauft (nur noch Altbestand). In Ausnahmefällen werden auch Sondersparformen wie Zertifikate verpfändet.
Speedy4410
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 26.04.2005 16:14
Es gibt noch eine Möglichkeit des Mietavals, kommt aber bei uns im Privatkundenbereich eher selten vor.

Das ist eine Kreditleihe, d.h. der Mieter muss kein Geld anlegen auf ein Sparbuch, sondern an seine Bank nur eine Provision zahlen. Dafür leistet die Bank auf erste Anforderung des Vermieters Zahlung an diesen. Also die Bank geht eine selbstschuldnerische Bürgschaft ein.

Vorteil für den Mieter: - Schonung seiner Liquidität
investmenttom
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:15
Weiter kann man auch ein Tagesgeldkonto eröffnen und dieses an den vermieter verpfänden ... bringt gute Zinsen und ist immer verfügbar ..

Gruß
muffinman
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 11:46
@investmenttom
glaube den sinn eines mietkautionskontos liegt nicht darin ständig darüber verfügen zu können ;)
mag zwar von zinslicher seite her lohnend sein (wobei das auf das KI ankommt, bei uns erst ab 10T€ *lach*)

tendiere letztendlich zum guten alten mietkautionssparbuch, angelgt auf den mieter. hat einfach den vorteil das nur dieser sich legitimieren muss und das sparbuch "echt" verpfändet ist. einfachste handhabung für die bank :)
FFM
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 27.04.2005 13:33
ich denke mal investmenttom meint,dass das geld jederzeit frei verfügbar ist wenn man kurzfristig auszieht und es somit nicht fest angelegt werden sollte.

es geht nicht um die verfügbarkeit für den vermieter oder sich selbst:-)

die bekannteste variante ist doch das sparbuch,was aber so gut wie keine zinsen bringt,da ware ein verpfädetes tagesgeldkonto schon besser...
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2005 16:14
Das Tagesgeldkonto spielt bei Mietkautionen so gut wie keine Rolle, da sich erstens mal die Bank und zweitens die meisten Vermieter nicht darauf einlassen.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2005 16:34
Ich denke mal mit den beiden Formen ist folgendes gemeint:
1.) Mietkautionssparbuch mit Verpfändung
Mieter legt das Geld auf sich selbst lautend an (normal 3-monats-Sparbuch), dieses wird dann an den Vermieter verpfändet. und an den Vermieter übergeben. Der Mieter kann nun nicht über das Guthaben verfügen, da er nicht im Besitz des Buches ist.
Der Vermieter kann nun auch nicht über das Geld verfügen, da es sich um eine sonderform handelt. Möchte der Vermieter seine Ansprüche geltend machen, sagt er es uns. Wir informieren den Mieter über dessen vorhaben. Nach einer Wartefrist (weiss ich nicht auswendig) zahlen wir das geld an den Vermieter aus, jedoch kann der Mieter sich dagegen gerichtlich wehren, wenn der anspruch seiner ansicht naach ungerechtfertigt ist.
Die zinsen werden dem FSTA des Mieters angerechnet.
Für beide seiten sicher, denn keiner kommt ohne weiteres an sein geld

2.) Treuhandsparbuch
Anlage auf den Vermieter, wird als Treuhandsparbuch geführt und nicht seinem Besitz hinzugerechnet. Die zinsen, bzw. die Zast wird NICHT auf den FSTA des Vermieters angerechnet.
Für den Vermieter die vorteilhaftere variante, da er hier jederzeit über das guthaben verfügen darf.

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.06.2005 09:49
Ich brauche eure Hilfe.

Welche Unterlagen brauche ich genau zur Auflösung eines Mietkautionskontos und wie löse ich es dann auf?
Lrcoolk
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.06.2005 10:24
Also zur Auflösung:
Der Vermieter kann über das Guthaben jederzeit verfügen und es auflösen.

Der Mieter braucht erst eine Freigabe durch den Vermieter, dass das Geld frei ist. z.B. wenn Mietverhältnis endet und kein gebrauch von der Kaution gemacht werden soll.
Es reicht wenn der Vermieter ein kurzes Schreiben dem Mieter mit gibt und er es der Bank aushändigt.

Greetz Lrcoolk

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 09.06.2005 10:29
Vielen Dank!
 

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