Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

VZ Frage
 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 
vobamichel
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 22:59
hui also hab mal ne Frage die wir im Unterricht nicht klären konnten, ich werde morgen nochmal bei uns nachhaken und fragen wie sowas gehandhabt wird, aber ich wollt euch diese Aufgabe nicht vorenthalten in diesen sinne Have Fun

Frage:
Ein Kunde hebt zwecks Wideranlage 10.000€ VZ frei von seiner Spareinlage ab, und legt diese in Wertpapiere an (hauseigenes Depot).
Nach 3 Tagen verkauft der Kunde die Wertpapiere wieder und lässt sich den Wert auf sein Kontokorrentkonto übertragen.

Werden die VZ Gebühren Nachberechnet ?

Grüßle
Michel
plas
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.04.2005 23:33
gibts vz frei nicht generell nur bei wiederanlage mit gleicher oder längerer laufzeit ?

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 00:12
Es wird eher nicht nachberechnet, macht nur Aufwand, er hält das ganze nach und vor allem, wie wirkt das auf den/ die Kunden???? Schon allein deshalb wird die Bank verzichten, ist ja nur ihr Nachteil, VZ müssen ja nicht berechnet werden.

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

masterbanker
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 09:01
in der Regel muss der Kunde ja bei einem Wertpapiekauf auch nen Ausgabeaufschlag, ne Transaktionsgebühr.... zahlen. Somit würde er ja doppelt zahlen wenn er zusätzlich noch VZ zahlen würde.
also ich würd´s meinem Kunden nicht antun! (soll ja auch mein Kunde bleiben.)
barauszahler
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 09:11
ich würd sagen:
wenn das geld in aktien investiert wird, ist es für die bank ja quasi auch weg. es ist ja dann EK von der AG. deswegen wenn der kunde sagt er möchte ds geld in WP investieren ==> VZ berechnung
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 09:17
Da es sich dabei aber um ein fälliges Zertifikat handelt, das wiederangelegt wird, muss er dabei keine VZ zahlen, egal was er dann mit seinem Geld macht.
barauszahler
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 09:20
ich weis zwar net wo das jetzt stand mit dem fälligen zertifikat. aber was bei fälligen anlagen passiert, darüber müssen wir ja nicht diskutieren ob da jetzt VZ anfällt oder nicht...
muffinman
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 09:21
bin auch der meinung das es jetzt, nach dem WP-verkauf, 1. zu spät und 2. zu aufwendig ist VZ zu berechnen.
So etwas sollte schon bei Abhebung vom Sparbuch berechnet werden, wenn die feste Laufzeit der Neuanlage nicht länger wie die gesetzliche Kündigungsfrist ist. Bei "guten" Kunden wird von der Berechnung doch desöfteren von VZ-Berechnung abgesehen ...
Anni-Mausi
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 10:32
Das wäre ungefähr so als würde ich mir ein Auto kaufen,
lasse es nur Haftpflicht versichern,
fahre es zu schrott,
und sage danach dass ich es ja eigentlich gerne Vollkasko versichern lassen würde.
Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 10:45
Bei gleicher oder längerer Laufzeit der Neuanlage kann von
der Berechnung von VZ abgesehen werden. Im Falle eines
Wertpapierkaufs (Aktien/Festverz. u.a.) erfolgt eine Sperre dieser
Position im Depot für die entsprechende Laufzeit.
Ob sich die Bank im vorliegenden Fall für die
Berechnung von VZ entscheidet liegt in ihrem Ermessen. Bei bonitätsmäßig einwandfreien Kunden wird sie es in der Regel unterlassen.
Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 10:56
vobamichel: In diesem Fall kann die Bank mit Sicherheit die
Vorschußzinsen nachberechnen. Ob sie dies aus Gründen
der Bonität des Kunden oder des erforderlichen Aufwands
macht, bleibt ihr überlassen. Man sollte den Kunden bei VZ freier Auszahlung der Spareinlage daraufhin weisen, daß bei
Wiederanlage in gleicher oder längerer Laufzeit keine
VZ Berechnung erfolgt.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 11:13
Hier weichen einfach Theorie und Praxis voneinander ab:
Theorie: VZ müsste nachberechnet werden
Praxis: keine VZ-Berechnung wegen Aufwand, Image, Kunden etc....

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Ben0101
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 14:05
Aus reiner Prinzipien Sache würde ich dem Kunden ne Gebühr belasten!!!
Die Kunden glauben sowieso sie könnten alles mit uns machen

--------------------------------------------------
Rechtschreibefehler dürfen nicht kopiert werden, sie dienen jedeglich zur allgemeinen Belustigung

Super09
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 14:22
Ben0101: Nicht irgendeine Gebühr belasten. Führt doch wieder
nur zu Rückfragen des Kunden. Auch wir Banken können mit dem Kunden nicht machen was wir wollen ;-)
Grundlage nutzen und VZ berechnen, dann ist es doch ok.
Pro
Rang: Mid Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 14:26
bei uns würden in dem ausgangsfall vz berechnet, auf die vz verzichtet werden kann nur bei wiederanlage in ein produkt mit gleicher laufzeit
spagetti
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 15:19
Der Kunde darf bei Wiederanlage ohne VZ Berrechnung nur in eine Anlage mit gleicher oder längerer Laufzeit wechseln sons würde euer KI ja gegen sich selbst arbeiten.
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.04.2005 15:32
@Plas

Genau so is es.
Wie läufts mit dem Studium?
Ich hab hier grad den A.... voller Arbeit und draußen ist super schönes Wetter und ich schwitz mir hier im Büro einen ab.
Übrigens war das U2 Konzert in San Diego absolute Weltklasse!!!!
DJ05
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2005 17:23
Hallo ,

also hab gerade nochmal im Lehrbrief nachgeblättert und dort steht : Zur wiederanlage z.B. auf Sparkonten oder zum Kauf von Wertpapieren , Aktien Fonds etc wird keine VZ berechnet.
Walkthru
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2005 17:56 - Geaendert am: 22.06.2005 17:57
Kreditinstitute sind nicht verpflichtet ein Vorfälligkeitsentgelt zu erheben. Sie k ö n n e n dies tun. Somit liegt es allein im Ermessen eines KI, ob für Verfügungen ein Vorfälligkeitsentgelt erhoben wird, oder nicht.

Unabhängig von einer anderen Anlageform.

Natürlich gibt es eine allgemeingültige Aussage, dass keine Berechnung von VZ erfolgt, wenn das Geld im eigenen Institut mit gleicher oder längerer Kündigungsfrist , oder in WP angelegt wird.

Aber es gibt keine Verpflichtung zur Erhebung oder zum Verzicht auf ein Vorfälligkeitsentgelt.
Basti82
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 22.06.2005 18:06
Bei uns gibs dann drei Moante ne Sperre ins Depot für die WP und wenn er die verkauft innerhalb der 3 Monate.... dann VZ!!!

Und Gott sprach zu den Steinen: "Wollt ihr Panzergrenadiere werden? Und die Steine antworteten:" Ja, aber wir sind nicht hart genug!"

 Gehe zu Seite ( 1 | 2  | >> )
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse