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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Scheckgarantie???
 
wildecker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.04.2005 13:11
Habe ein Problem. Wir brauchen nicht nur eine Bestätigung, das ein Scheck eingelöst werden kann, sonderen eine Garantie, was schriftliches oder so. Hatten schon mal schlechte Erfahrung mit Bestätigung eines Schecks.

Wie mach ich das?
Vorschläge und Anregungen sind erwünscht!

Mit freundlichen Grüßen

Wildecker

Die Legende lebt!
Brich den Vertrag und du drehst am Rad!

Soldo
Rang: IPO

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Verfasst am: 25.04.2005 13:34
Hallo.

Eine Scheckgarantie gibt es m.E. nur in Form des bestätigten LZB-Schecks (Funktion s. im Bereich Fachwissen). Ansonsten kenne ich nur bestätigte Schecks ohne jede Zahlungsgarantie...
Lasse mich aber gern eines besseren belehren...
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.04.2005 19:20
Richtig, eine originäre Scheckbestätigung ist nur über den (jetzt) BBk-Scheck zu erlangen. Dort wird der Scheck auf das Konto der Sparkasse/Bank bei der BBk gezogen und mit einem Bestätigungsvermerk auf der Rückseite versehen. Das Konto des Kunden wird belastet und einem Asservatenkonto gutgeschrieben. Die Zahlungsgarantie hat eine Gültigkeit von 8 Tagen. Nach 15 Tagen ohne Einlösung wird der Gegenwert wieder dem Kundenkonto gutgeschrieben.

Eine "Quasi-Besätigung" hat keine bindende Wirkung ggü. der 1. Inkassostelle. So können bis zur Weiterleitung der Scheckdatensätze auch andere Umsätze gebucht worden sein, die eine Einlösung verhindern. Daher wird solch eine fernmündliche Bestätigung auch immer "unter banküblichem Vorbehalt" ausgesprochen.

Eine Musterlösung gibts für deinen Fall wohl nicht. Es kommt natürlich immer im Einzelfall auf die Bonität an.

Schönen Gruß
 

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