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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Betragliche Begrenzung beim Privatkredit?
 
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2005 13:50
Mal ne Frage,

gibt es eine "betragliche Begrenzung" beim Privatkredit?

Klar, es gibt die Begrenzung, dass sich der Kunde nur einen bestimmten Betrag leisten kann, abhängig von seinem frei verfügbaren Einkommen.

Aber gibt es irgendwo Vorschriften, die einen Maximalkreditbetrag festlegen?

Und wie schaut es nochmal bei den sog. "Millionenkrediten" aus, ab welchem Betrag müssen die gemeldet werden, und wohin?

Danke + schönes WoE
MW

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2005 - der Aufstieg.
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Verfasst am: 22.04.2005 14:01
Als Grenze gelten 15.000 €

Der Millionenkredit muss an die Bundesbank gemeldet werden, genauso wie Groß- und Organkredite (nur bei SPKs), die Meldung muss ab 1,0 Millionen erfolgen.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2005 14:03
Und was bedeutet diese Grenze?
Was ist ab dort anders als vorher?

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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2005 14:05
Also bei uns ist ein Privatkredit bis 50.000 EUR möglich (rein theoretisch).
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2005 14:12
Bei uns über die Norisbank bis ( theoretisch ) 75T, und da wird auch nichts anders gemacht, egal ob es 10T oder 20T sind - deshalb wundert mich das auch!

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Verfasst am: 22.04.2005 14:13
Manche machen ab höheren Beträgen ein Personaldarlehen daraus....

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crazy-djoe
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Verfasst am: 22.04.2005 14:21
Bei uns liegt die Grenze bei 25 TEUR bei Privatkunden.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.04.2005 14:33
Hallo,
ich glaube es gibt je nach KI unterschieldliche Angaben ab welcher Kredit wie bezeichnet wird. Es gibt, denke ich, aber keine gesetzliche Vorschrift wie hoch ein Kredit an Privatpersonen sein darf.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.04.2005 14:51 - Geaendert am: 22.04.2005 14:51
@Chava

§ 14 Millionenkredite
(1) 1 Ein Kreditinstitut, ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 4, ein Finanzunternehmen im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und die in § 2 Abs. 2 genannten Unternehmen und Stellen (am Millionenkreditmeldeverfahren beteiligte Unternehmen) haben der bei der Deutschen Bundesbank geführten Evidenzzentrale vierteljährlich die Kreditnehmer anzuzeigen, deren Kreditvolumen nach § 19 Abs. 1 (Verschuldung)

1.500.000 Euro oder mehr beträgt.
 

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