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Kreditsicherheiten
 
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 09:21
Hallo!

Ich bräuchte dringend Informationen zu Kreditsicherheiten.
Könnt ihr mir vielleicht sagen, wo ich Info‘s dazu finde?

Lg‘s
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2005 09:24
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=6811&forumid=9

da gab´s die gleiche frage! vieleicht findest du da was du suchst!
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 09:27
aber ich bräuchte nicht nur, was zu den sicherheiten zählt, sondern eher ausführliche Informationen
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2005 09:30
Schau mal unter Fachwissen nach - vielleicht findest du da was, was dir hilft! ;-)

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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 09:34
da hab ich schon geschaut, aber des hilft mir auch ned wirklich weiter
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2005 09:38
Was willst du denn genau wissen?

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binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 09:47
Also ich weis ja was für sicherheiten es gibt, aber ich würde gern zu jeder sicherheit eine detaillierte übersicht haben, wo diese nochmals genau erklärt wird
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.04.2005 09:55
Also z.B. so?

Bürgschaft: Der Bürge verpflichtet sich, dem Gläubiger eines Dritten für die Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
Der Bürgschaftsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vetrag.
Die Bürgschaft ist akzessorisch, d.h. an das Bestehen der Forderung gebunden.
Bei den KI‘s werden nur schriftliche Bürgschaftserklärungen (aus Beweisgründen) und selbstschuldnerische Bürgschaften hereingenommen. Selbstshuuldnerisch bedeutet, dass der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet (d.h. der Gläubiger muss NICHT zuerst eine erfolglose Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Dritten versuchen).
Die Bonität des Bürgen muss gut sein.

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binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 10:18
ja so ungefähr
Babybear
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 11:22
Geht mal in Schnellsuch und gebe das Wort
" Sicherheitsübereignung" ein, dann kommst du auf eine Seite, wo du was über die Sicherheiten Downloaden kannst und da steht eigentlich ziemlich ausführlich was darüber drin.
Oder besorge dir das Buch Betriebslehre der Banken und Sparkassen vom Merkur Verlag Rinteln, da ist auch super viel über Sicherheiten drin, oder frag mal in der Kreditabteilung deiner Bank, ob sie dir paar Infos zusenden.
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 11:36
Wie komm ich zur schnellsuche?
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2005 12:02
wenn du diesen Beitrag liest, schau mal oben zum Bildschirm hin. Da siehst du ein Button
"Forum durchsuchen" zum anklicken. Dann kannst du nach bestimmten Beiträgen suchen ;)
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 12:07
ich komm aber trotzdem nicht zu der seite
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2005 12:24
Frauen und Technik ;))
binesa
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.04.2005 12:33
schaut wohl ganz so aus....

normalerweise bin ich ned so unbegabt was die Technik angeht :-)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.04.2005 14:12 - Geaendert am: 20.04.2005 14:13
Akzessorische Kreditsicherheiten (Bürgschaft, Hypothek, Verpfändung)
• gibt es schon lange.
• sind an die jeweilige Höhe der Schuld gebunden.
• sind ausführlich und eindeutig im BGB geregelt.
• ermöglichen Einreden aus dem Grundgeschäft.

Fiduziarische Kreditsicherheiten (Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung)
• sind erst in den letzten Jahrzehnten von Kaufleuten entwickelt worden.
• werden zu treuen Händen gegeben.
• sind von keiner Forderung abhängig; sie sind abstrakt.
• sind in Gesetzen nicht ausdrücklich geregelt.
• bedürfen einer Sicherungsabrede, damit der Kreditnehmer geschützt ist.

Die modernen Kreditsicherheiten sind abstrakt und fiduziarisch.
Abstrakt deshalb, weil sie nicht an eine bestimmte Forderung gebunden sind. Dazu ist eine Sicherungsabrede notwendig.

Fiduziarisch: Der Kunde vertraut der Bank Werte zu treuen Händen an. Die Bank verspricht, nur in Notfällen die Sicherheit zu verwerten.

Diese modernen Sicherheiten (Sicherungsabtretung, Sicherungsübereignung, Sicherungsgrundschuld) sind im BGB nicht geregelt.
Im BGB geregelt ist nur die gewöhnliche
- Abtretung von Rechten
- die Übereignung beweglicher Sachen
- die Grundschuld.
T-Master
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 21.04.2005 12:27
@ Hermann

bei Grundschulden wird eine Zweckerklärung vereinbart, die genau die entsprechende Grundschuld mit einem bestimmten Darlehen verbindet. Somit ist genau festgelegt, für welche Darlehen welche Grundschulden hinterlegt sind.

__________________________________________________
Lebe jeden Tag als wäre es dein letzter, den am Tag unserer Geburt fangen wir bereits an zu sterben!

merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.04.2005 13:59
@ t-master
ist nicht richtig, Sogenannte "Enge Sicherheiten-Zweckerklärungen" werden ausgestellt wenn es um einen Drittsicherheitengeber handelt, z.B. ein Bekannter oder auch Eheleute für einen Partner.

Sonst wird im Normalfall eine "Sicherung der der Geschäftsverbindung" vereinbart.
Hier gilt die Sicherheit unabhängig von einer Forderung für alle jetzige und zukünftige Verbindlichkeiten. Beispiel. Person für sich selber oder Ehemann/-frau für Eheleute.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.03.2006 23:18
Drittsicherheiten sind Sicherheiten, die von Dritten und nicht vom Kreditnehmer gestellt werden, z. B. wird das Grundstück des Vaters mit Hilfe einer Grundschuld für ein Darlehen des Sohns verpfändet. Es darf in diesem Fall nur eine enge Sicherungsabrede vereinbart werden.

Weitere Informationen unter:
http://www.bankstudent.de/downloads4/bbl18.htm
 

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