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Bereich Wirtschafts- und Sozialkunde
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

Hiiiiiiiiiiiiiillllllllllllffffffffeeeeeee !!!!!!!!!!!!!
 
Spidy
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.04.2005 11:28
hallo zusammen!
ich hab ne große bitte an euch!!
muss für morgen ne präsentation in politik machen!
kann mir irgendjemand die aktuellen beitragsbemessungsgrenze für krankenversicherung nennen??
brauch das wirklich ziemlich dringend!
find auch nichts im internet, da wir nur so‘n komisches extranet
mur mit freigegebenen seiten haben!!

vielen vielen dank im voraus

-------------------
TEQUILA

lecken - schlucken - beissen

Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2005 11:33
keine ahnung ruf doch einfach mal bei deiner Krankenkasse an, die können dir das doch bestimmt sagen
DerGrieche
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.04.2005 11:39
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Höchstbeitrag nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze, die 75 Prozent der Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt.

Für das Kalenderjahr 2005 gelten folgende Einkommensgrenzen: jährlich 42.300 Euro bzw. monatlich 3.525 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt, maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, berechnet.

*** Born to be PORN ***

cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2005 14:18
Infos hierzu findet man z.B. unter:
http://www.vdak.de/zahlen5a.htm
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.04.2005 14:31
Beitragsbemessungsgrenze für KV: 3.525 €

Nur zur Ergänzung:
Für einen Wechsel in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze (Jahresar-beitsentgeltgrenze: jeweils 75 % der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung) relevant; sie beträgt 2005 46.800 € p.a. bzw. 3.900 € monatlich. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer können erstmalig zum Ende des Kalenderjahres, in welchem die Pflichtgrenze überschritten wird, in die Privat-krankenversicherung wechseln.
 

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