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Forenübersicht >> Kontoführung

Vertrag zugunsten Dritter (Todesfall)
 
ralph_s
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.10.2002 17:37
Hallo!

Was haltet ihr davon:

Ein Ehepaar besitzt ein Sparbuch mit dem Betrag von z.B. 100.000,- EUR. Sie haben gemeinsam einen Vertrag zugunsten Dritter (die 3 Kinder sind die Begünstigten) für den Todesfall abgeschlossen (Schwachsinn???). Aber die Wahrscheinlichkeit, dass sie gleichzeitig "unter die Erde" kommen ist doch sehr gering, oder?

Nun gut, aber was passiert, wenn nur einer der beiden Kontoinhaber stirbt? Bleibt der andere dann so lange Kontoinhaber, bis er selbst stirbt? Oder wird bei Nicht-Vorhandensein eines Testaments das Guthaben auf alle Erben aufgeteilt?

Ich meine einen Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall kann imer nur eine Einzelperson abschließen. Ist o. g. Vertrag somit nichtig?
karo78
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 25.10.2002 18:22 - Geaendert am: 25.10.2002 18:25
Hallo Ralph,

einen Vertrag zugunsten Dritter für den Todesfall abzuschließen, ist auch bei Gemeinschaftskonten z.B. von Eheleuten üblich. Zwei Vereinbarungen sind möglich:

(1) Selbstbegünstigung
Stirbt einer der beiden Gläubiger gehen alle Rechte aus dem Konto unmittelbar auf den Längstlebenden über.

(2) Drittbegünstigung
Den im Vertrag genannten Begünstigten soll letztlich und ohne Anrecht eines Erben das Guthaben zukommen. Im Falle des gleichzeitigen Todes der Gläubiger gehen alle Rechte aus dem Konto unmittelbar auf die Begünstigten über. Stirbt nur einer der beiden Gläubiger, gehen alle Rechte auf den Längstlebenden über, um dann im Zeitpunkt des Todes des Letzversterbenden auf die Begünstigten überzugehen.

Bei mehreren Begünstigten kann ausserdem im Falle des Todes eines Begünstigten vereinbart werden, ob der Anteil auf die überlebenden Begünstigten entfällt oder ob der Vertrag hinfällig sein soll.

P.S. Das Kontoguthaben hat nichts in der Erbmasse verloren! Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Schenkung, die erst im Falle des Todes erfüllt wird (Abstraktionsprinzip).
 

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