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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Frei für Vorstellungsgespräch?
 
moehnchen
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 15:47
Hallöchen, wollte mal wissen wie das aussieht wenn man jetzt kurz vor Ausbildungsende nen Vorstellungsgespräch woanders hat (weil man nicht übernommen wird) Werdet ihr dann freigestellt oder müsst ihr dafür Urlaub nehmen? Ist das individuell für jede Bank geregelt?
Jazzy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.04.2005 15:49
also, wenn wir nicht übernommen werden, dürfen wir trotzdem noch 6 mante bei der bank arbeiten, für gespräche und so was muss man aber urlaub nehmen.
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 15:52
wäre ja auch irgendwie doof von der bank in der du noch schaffst, wenn du "gratis" bei anderen banken bist und die zeit trotzdem bezahlt wird oder?
DZBroker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:03
Wenn Du ein Nachweis hast, wirst Du von Deiner Bank i.d.R. freigestellt. Soweit ich weiß gibts da auch eine gestzl. Regelung.
Kann jetzt nur für die Genossenschaftsbanken sprechen, aber wir haben "Sonderurlaub" bekommen.
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:07
bei meinem ausbildungsbetrieb wart es auch so, dass man für bewerbungssgespräche freigestellt worden bist. musst halt nur nachweisen, dass du ein gespräch hast z.b. einladung oder im Nachhinein eine Bestätigung, das man erschienen ist.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:15
Also ich musste Urlaub nehmen, allerdings hab ich auch eine Übernahmeempfehlung und deshalb vllt nicht freibekommen. Wenn Sie dich nicht übernehmen udn dir dann auchnoch die Chancen auf ein Gespräch verbauen wäre das doch schon voll blöd!

-----------------
wer sich über Fehler in Rechtschreibung oder Grammatik beschweren will soll das nur tun, hab eh keine Zeit die zu lesen und mich darauf zu konzentrieren! ;)

Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.04.2005 16:18
Wenn du nicht übernommen wirst, MUSS der Arbeitgeber dich für Bewerbungsgespräche freistellen. Genaueres steht auch im Gesetz. Weiss im Moment nur nicht auswendig, ob im SGB oder Arbeitsplatzschutzgesetz...aber vielleicht hats hier Jemand gerade vorliegen :-)
 

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