Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 41
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Gesetzliche Grundlage für Sparbücher
 
Alice2
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 12:54
Meine tolle Chefin hat mir vorhin die Frage gestellt was denn die rechtliche Grundlage von Sparkonten ist?! Also denk ich mal irgendein BGB § aber welcher??? Hat einer von euch ne Ahnung?! Viiiieeelen Dank
bugfire
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 13:02
alles was mit spareinlagen zu tun hat, ist in den rechkredv.
geregelt!!
im bgb is da nix drinnen

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Alice2
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 13:04
ähmm okay und wo find ich die?! also in der Filiale haben wir die nich :-(
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 13:39
vgl. http://www.rechtliches.de/info_RechKredV.html
bugfire
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 13:40
oder schau im grill nach..
da is auch alles drinnen!!!

§21 Absatz 4 RechKredV.

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

sethe1
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 13:58
Hab immer gedacht das es kein gesetzliches Sparbuch mehr gibt???
Alice2
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:19
ja doch das gibt es schon noch.. vorallem in der theorie :-(
Christiane
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:21
Hallo!
Das gesetzliche Sparbuch mit der 3-monatigen Kündigungsfrist ist nicht nur Theorie! Wir haben dieses Sparbuch immer noch!

Gruß, Christiane
sethe1
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:32
Es gibt es schon aber das gesetzliche gibt es nicht mehr. Es ist nur noch Sparbuch mit 3 mon. kdgf. Im Gesetz ist es nicht mehr geregelt glaub ich oder?
Henne07
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:36
Gesetzlich Grundlage sind glaube ich die Vorschriften über das Darlehn.
bugfire
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:45
@henne: nope!!!!
alles in den rechkredv!!

warum sollte es das gesetzliche sparbuch nicht mehr geben???
hat bei uns in der gegend noch JEDE bank

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Henne07
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 14:49
Steht so im Kompaktwissen vom stam verlag
Kishandra
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 15:02 - Geaendert am: 30.03.2005 15:03
schau unter § 21 absatz 4 rechkred nach.

merkmale einer gesetzlichen spareinlage und was als spareinlage definiert werden darf :)

Als Spareinlagen sind nur unbefristete Gelder auszuweisen, die folgende vier Voraussetzungen erfüllen:

1. Sie sind durch ausfertigung einer urkunde, insbesondere eines sparbuches als spareinlage gekennzeichnet.

2. sie sind nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt.

3. sie werden icht von Kapitalgesellschaften, genossenschaften, wirtschaftlichen vereinen, Personenhandelsgesellschaften oder von unternehmen mit Sitz im Ausland mit vergleichbarer Rechtsform angenommen, es sei denn, diese Unternehmen dienen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen zwecken oder es handelt sich brei den von diesen unternehmen angenommenen geldern um sicherheiten gemäß § 551 des BGB oder § 14 Abs. 4 des Heimgesetzes.

4. Sie weisen eine Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten auf.

Sparbedingungen, die dem Kunden das Recht einräumen, über seine Einlagen mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten bis zu einem bestimmten Betrag, der jedoch pro Sparkonto und Kalendermonat 2000 Euro nicht überschreiten darf, ohne Kündigung zu verfügen schließen deren Einordnung als Spareinlagen im Sinne dieser Vorschrift nich taus. Geldbeträge, die auf Grund von Vermögensbildungsgesetz geleiste werden, gelten als Spareinlagen. Bauspareinlagen gelten nicht als Spareinlagen....

Grill / Perczynski lässt rgrüßen....keine garantie für Rechtschreibung :P

P.S. Die Bezeichnung "Spareinlage" ist nicht geschützt. Den Kreditinstituten ist es unbenommen, Einlagen gegenüber Kunden als Spareinlagen zu bezeichnen, die niht den Bedingungen von § 21 Abs. 4 RechKred entsprechen, z.B. täglich fällige Einlagen oder Einlagen mit siebentägiger Kündigungsfrist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 30.03.2005 18:43
Es gibt kein gesetzliches Sparbuch mehr. Die Vorschriften im KWG über Spareinlagen sind schon lange gestrichen worden.

Grundlage der Spareinlagen sind:
- RechKredVO
- Bedingungen für den Sparverkehr

Beide sind keine Gesetze!
 

Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse