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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Risiko bei Optionen
 
Chloe
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.03.2005 21:54
Ich arbeite mir gerade das Thema Optionen aus und nun stellen sich mir ein paar Fragen:

Beim SHORT CALL
Aktienkurs
- Basispreis
- Optionspreis
= Risiko des Short Calls
ODER rechnet man ohne Optionspreis?
Aktienkurs
-Basispreis
= Risiko des Short Calls

Beim SHORT PUT
Basispreis
+ Optionspreis
- Aktienkurs
= Risiko des Short Puts
ODER rechnet man ohne Optionspreis
Basispreis
- Aktienkurs
= Risiko des Short Puts

Also welche 2 Lösungen sind nun richtig????

Gruß
Chloe

P.S.: Ich hasse Lernen und dabei nichts verstehen *grummel*
Espe
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 23:54
Short Call: Gewinn ---> Höhe des Optionspreises
Verlut ---> akt. Aktienkurs-Basispreis

Short Put: Gewinn ---> Höhe des Optionspreises
Verlust ---> Basispreis-akt. Aktienkurs


oh man nich mehr lange dann is vorbei der Sch...

Möge dr Saft mit euch sein!

Peter86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2005 13:05
Merke:

Bei Shortpositionen:
----------------------------

Gewinn ist immer nur max. die erhaltene Optinsprämie
Verlust jedoch UNBEGRENZT!
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 13:46 - Geaendert am: 30.03.2005 13:46
unbegrenzter verlußt. klingt wie deutsche wirtschaftspolitik *hahaha*
man müßte den miesen optionsschein doch nur weiterverscherbeln und weg ist das problem (man bracht nur nen dummen! am besten einen der grad sowieso privatinsolvenz am laufen hat.)
so geht´s
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.03.2005 13:57 - Geaendert am: 30.03.2005 13:57
War jetzt wahrscheinlich nicht ernst gemeint; aber würde das gehen?

Kann ich theoretisch so Optionsgeschäfte die daneben gegangen sind auf jmd. anderes "abschieben"? Könnte man ja auch komerziell machen - immer wieder GmbH‘s gründen und dann pleite gehen lassen?

Oder gibt es da strafrechtliche Einschränkungen?
Peter86
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 30.03.2005 15:22
Ich glaube, dass du den Sinn der Sache nicht verstanden hast!, es geht um Termingeschäfte nicht um Straftaten :-)

PS: Ausstieg aus Optionen sind per Glattstellung möglich!

viele Grüße
Kishandra
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.03.2005 15:31 - Geaendert am: 30.03.2005 15:32
Ergänzung zu Peter: Und bei Long positionen verlust maximal der Optionsschein und Gewinn unbegrenzt....

Haha masterbanker....gutes beispiel :P

Das mit dem auf nen anderen abschieben....wenn dir jemand den miesen optionsschein abnimmt is er ja selber schuld...wenn das mit deinem gewissen vereinbaren kannst geht das freilich *gg* aber so dumm wird keiner sein.

Kommerziell is das allerdings anders...du kannst nicht nen optionsschein kaufen und ihn dann "deiner frisch gegründeten GmbH" verkaufen....falls du das meintest :) (blödes beispiel aber mir is grad nix bessres eingefallen) :)

Fällt das dann vielleicht unter Insider-Handel? *rofl*
masterbanker
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 05.04.2005 17:52
hey wir sind banker! wir können doch gut verkaufen! und wenn man nen optionsschein kaufen kann, dann kann man ihn auch wieder verkaufen.
voraussetzung ist natürlich ein riesiges talent sachen gut zu reden ".........sie werden diese verluste prima bei ihrer steuer absetzen können also nehmen sie dieses unschlagbare privatangebot von mir wahr! soviel verlust zum verrechnen bietet ihnen keiner......."

*grins*
canopus
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 05.04.2005 18:19
Natürlich kann man einen Optionsschein einer GmbH verkaufen.
Bei einem Optionsschein befindest du dich ja immer in der long-Position, da diese nur von Kreditinstituten emittiert werden dürfen. Der Verlust ist also auf den Preis des Scheins begrenzt.

Ein Optionsgeschäft bei dem die GmbH in eine short-Position geht, dürfte eigentlich auch kein Problem sein, da ja für solche Geschäfte Sicherheiten hinterlegt werden müssen. Reichen diese nicht mehr aus, wird man automatisch glattgestellt, um eine überschuldung zu verhindern. Der Verlust bei einer evtl. Glattstellung kann natürlich trotzdem enorm sein.

Bin mir aber mit den rechtl. Grundlagen einer GmbH nicht so sicher ob die Optionsgeschäfte tätigen dürfen.
Diese Annahme basiert auf nur auf umfangreichen Halbwissen ;)
 

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