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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Kündigung wegen Anzeige
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Bumchikoo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 15:58
Können Azubis gekündigt werden wenn sie in der Ausbildung eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen???
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:03
Also wegen einer Anzeige allein bestimmt nicht. Schließlich kann jeder jeden anzeigen.

Bei einer Verurteilung siehts wahrscheinlich aber anders aus.
SweetRose
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.03.2005 16:04
ich glaube nicht. no plan...
hiob
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.03.2005 16:04
Das kann man pauschal nicht sagen, bei einer Anzeige musst du ja nicht verurteilt werden... Wirst du aber verurteilt sieht‘s schlecht aus... Ist in einer Bank eigentlich nicht tragbar
Svendreba
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 16:08 - Geaendert am: 22.03.2005 16:08
Kann ich mich meinen Vorschreibern nur anschließen. von der Anzeige allein kann nichts passieren.

Wie das dann nach einer verurteilung ist??
Ich denke kommt dann noch drauf an ob sie schwer oder leicht war und was als strafe angesetzt wird... wenn man dann in Bau geht (sehr unwahrscheinlich) kann man sich ja ausrechnen was dann passiert!

sehr brisantes Thema!!
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:08
Sehe ich auch so.

Zumindest wird es wohl das absolute Killerkriterium gegen eine Übernahme sein...
Svendreba
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 16:10
Oh ja wie recht du hast
tyrionarido
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:12
@Bumchikoo:

Warum?

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 16:12
@bumchikoo

Wieso haste jemand die fresse poliert ?

___________________________________________________

Zum Wohle des Empire und der Archon Prinzessin

CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:14
also, ich vermute mal, dass eine Anzeige alleine nicht reicht...
wenn überhaupt muss man dehalb eine Verurteilung und Bestrafung bekommen, sonst steht‘s ja auch nicht im poliz. Führungszeugnis...
Und das Ding will der AG ja sehen... bzw. verlangt es bei der Einstellung... Keine Ahnung, ob de AN dann auch verpflichtet ist, solche Dinge offenzulegen, wenn sie n i c h t s mit seiner beruflichen Tätigkeit zu tun haben bzw. die beeinflussen könnten etc...
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:18
mein arbeitgeber wollte kein polizeiliches führungszeugniss sehen.
wenn du jemanden armen unbedeutenden verhauen hast ist das wahrscheinlich sowieso egal!
So ist es heute leider-> hast du nix bist du nix

Ich würde es nicht unbedingt erzählen.... vielleicht mal erst im Gesetz nachschauen ob und was die von Ag seite droht.
Im zweifel Anwalt suchen. Die können sehr gut argumentieren... werden ja dafür bezahlt
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:21
meiner schon... musste extra eins anfordern und dass hat 10 EURO gekostet!
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:23
kein wunder:
siehst ja auch aus wie der wolf im scharfspelz...

;-)
Jentschi
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 16:24
Ich denke bei einer Verurteilung wird es ganz schlecht aussehen, weil man ja bei Verurteilung unter Arrest gestellt werden kann oder so, also ich würde mich auf jeden Fall mal juristisch beraten lassen!
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:29
wohl eher wie ein hase im tigerpelz ;)
vw
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.03.2005 16:31
ja oder so halt
Bumchikoo
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 22.03.2005 16:32
mh ja
honey_girl_87
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.03.2005 19:04
a) weiß dein AG davon?
b) musst du‘s ihm sagen?
c) ist das in der Bank passiert?
Weil wenn nicht, kündigen während der Ausbildung ist schwer und wenn du dir Bankintern nichts zu schulden kommen hast lassen, glaube ich kaum dass die dir wegen sowas kündigen können. Schau aber mal im Ausbildungsgesetz (o.s.ä.) nach, vielleicht findest du da was, bzw. in deinem Arbeitsvertrag, ob gesondert was vereinbart wurde.
*Bei mir wurde übrigens auch kein polizeiliches Führungszeugnis verlangt.
Greets
CeeJay
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.03.2005 07:54
hmm, ich scheine ja echt hier den unseriösesten eindruck zu vermitteln ;)
na ja, da machste nix... bei uns ist das jedoch standard, wenn man eingestellt wird...
whatever...

aber mich würde ja schon mal interessieren, was da nun in real passiert ist, dass du eine anzeige bekommen hast bzw. befürchtest eine zu bekommen?
Pro
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.03.2005 13:03
also wenn ich den job oder den ausbildungsplatz wegen einer anzeige verlieren würde, würde ich dem, der mich angezeigt hat direkt noch ein auf die nase geben!
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