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Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Urlaub vor Abschlussprüfung?
 
Onkelz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 16:25
Hallo!

Kann mir bitte jemand sagen, ob mir vor der Abschlussprüfung ein Sonderurlaub gesetzlich zusteht?

Wenn ja bitte mit Paragraphenangabe!

Vielen Dank schon mal
nienchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 16:38
ich glaube nicht, dass das gesetzl. geregelt ist. ich z.b. musste den urlaub für meine ap im mai ganz normal, von meinen mir zur verfügung stehenden Tagen nehmen.
Ich habe von der Sparkasse nur 2 Tage bekommen die ich aber auch nur vor der Ap nutzen durfte,aber ich glaube das hat der betrieb von sich aus gemacht, nicht weil es im gesetzt steht.
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 16:40
Gesetzlich hast du so weit ich weis den tag der prüfung und den tag unmittelbar vor der prüfung frei, weis aber keine paragraphen.

LG Buffy

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

Onkelz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 16:42
@nienchen: waren die zwei tage, die du frei hattest im Zusammenhang mit einer Prüfungsvorbereitung?
nienchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 21.03.2005 16:44
ja, mir wurde gesagt das ich diese 2 tage ausschließlich für die prüfungsvorbereitung nutzen darf. ich würd einfach mal nachfragen ob es bei euch auch sowas gibt
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.03.2005 17:11
Nur jugendliche Azubis müssen nach § 10 JArbSchG
an dem Arbeitstag, der der schriftlichen Abschlußprüfung unmittelbar vorangeht, zusätzlich freigestellt werden.
http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/arbs/jarbschg.htm#p10

Einige Ausbildungsbetriebe gewähren aber ihren Azubis gewisse (zusätzliche) "Urlaubstage" zur Prüfungsvorbereitung - mit/ohne Anwesenheit im KI.
 

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