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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Unterschied abstrakt/akzessorisch
 
Onkelz
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 18:46
Hey ihr!

Könnt ihr mir bitte den Unterschied dieser beiden Begriffe erläutern?
Vielleicht auch mit Beispiel??
blue_sunshine
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 19:10
Hallo!
Also:
- Akzessorische Sicherheiten:
Merkmale: 1. Existenz u. höhe sind abhängig vom Umfang der Forderung
2. Kreditsicherheit entsteht bei Bereitstellung des Kredites und erlischt mit dessen entgültiger Tilgung.

Beispiele: Bürgschaft, Pfandrecht und Hypothek

- Abstrakte Sicherheiten:
Merkmale: 1. Existenz u. Höhe sind unabhängig von der Forderung
2. Sicherungsnehmer (Bank) erhält nur treuhänderisch die Rechte am Sicherungsgut
3. bei odnungsmäßer Erfüllung des Kreditvertrages durch den Kreditnehmer ist die Sicherheit zurückzugeben.

Beispiele: Sicherungsübereignungen, Abtretung, Grundschuld und Garantie

Ich hoffe, dass hilft Dir weiter.

Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 19:11
Akzessorische Kreditsicherheiten sind an die Forderungen gebunden, d. h. geht die Forderung zurück, geht auch die Sicherheit zurück. Gibt es keine Forderung mehr, erlischt die Kreditsicherheit.

Abstrakte Sicherheiten sind nicht an die Forderung gebunden, sie sind losgelöst.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 19:19
der unterschied ist relativ einfach am beispiel der "hypothek" und der "grundschuld" zu erklären:

akzessorisch ist die hypothek, da sie an eine forderung gebunden ist. d.h. die hypothek entsteht erst, wenn das darlehen z.B. von der bank, ausgezahlt wurde.
die "höhe" der hypothek ist abhängig von der forderung. wenn die forderung erlischt (heißt das so???), erlischt auch die hypothek.

abstrakt ist die grundschuld, da sie an keine forderung gebunden ist. d.h. sie kann auch bestehen, obwohl gar keine forderung vorhanden ist.
sprich: wenn die grundschuld, bei ausgabe eines darlehens, als sicherheit gedient hat, und das darlehen wurde abgezahlt, kann die grundschuld weiter bestehen bleiben, obwohl es keine forderung mehr gibt.
ich hoffe, ich konnte helfen...

liebe grüße
janka
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.03.2005 19:37
dat is richtig!!!

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 19:42
@Janka1502
Es hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen:
Die Hypothek entsteht mit der Eintragung im Grundbuch. Die Rechte erwirbt der Gläubiger erst, wenn die Forderung entstanden ist.
Niemand_mehr
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 20:52
@herrmann:
na, war doch fast richtig!
bin noch am üben.... ;)
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 23:24
"forderung erlischt...erlischt auch die hypothek"

Nicht unbedingt.
Sind Hypothek und Forderung zwar wirksam entstanden, ist der Abtretende aber nicht mehr Gläubiger der Forderung und damit auch nicht mehr Hypothekar, erwirbt der Erwerber nur eine forderungslose Hypothek.

Für die Prüfung zum Bankkaufmann aber vollkommen irrelevant, da dies meines Wissens nach nur in Jura behandelt wird.
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 15.03.2005 11:37
Ausserdem die akzessorischen Kreditsicherheiten sind ausführlich im BGB geregelt und die fiduziarischen/abstrakten nur teilweise oder gar nicht.
 

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