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Beraterprotokoll
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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.03.2005 19:18 - Geaendert am: 13.03.2005 10:26
Bei Verlusten ist Schadensersatz zu leisten, wenn die Beratung nicht anlegergerecht war. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn bei der Beratung der Wissensstand und die Risikobereitschaft des Kunden nicht berücksichtigt wurden.
Im Schadensfall steht oft Aussage gegen Aussage. Gut, wenn die wichtigsten Inhalte in einem Beratungsprotokoll festhalten wurden.

Frage an die Profis:
Ist es richtig, dass die Kunden immer seltener die Protokolle unterschreiben müssen?
Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.03.2005 06:53
Ich bin jetzt seit *rechne* 8 Jahren in meiner Bank davon 6 als Berater und ein Beraterprotokoll hab bisher weder ich noch einer meiner Kunden unterschrieben oder verlangt.

So long

Noc
Rumba
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.03.2005 15:08 - Geaendert am: 13.03.2005 17:17
Meint Hermann eventuell den WpHG-Bogen (--> Risikoklassen, Anlagementalität etc.)?

Den müssen Berater und Kunde bei uns unterschreiben. Der reicht dann erstmal für eine gewisse Zeit (je nach angegebenem Anlagehorizont), außer Anlagementalität oder Kenntnisse des Kunden ändern sich - dann wird ein neuer erstellt und wieder von beiden Parteien unterschrieben.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 13.03.2005 15:56
Dieser Bogen wird bei uns auch von Kunden unterschrieben und bei uns aufbewahrt
ändern sich die Daten des Kunden, wird ein neuer erstellt
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.03.2005 16:05
Ich denke auch, dass Herrmann die WpHG-Bögen / Dokus meinte, und bei denen wird bei uns ebenfalls so verfahren wie bei meinen beiden Vorrednern.

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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Nocturn
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 13.03.2005 19:24
Glaub ich nicht. Der Analysebogen muß zwingend mit dem Kunden besprochen und unterschrieben werden sonst ist die Bank ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.

Den wird keine Bank/Berater ohne Kundenunterschrift hereinnehmen.

Was Hermann meint ist imo ein Bogen wo jedes einzelne Gespräch aufgezeichnet wird und von beiden Parteien unterschrieben, der Müll kam mal als "Empfehlung" in Wiso.

So long

Noc
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 13.03.2005 20:00
@ Nocturn:

Die Dokus werden bei uns auch vom Kunden und von mir unterschrieben - so wie bei meinen beiden Vorrednern auch...

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Tiger79
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 09:07 - Geaendert am: 14.03.2005 09:17
Bei uns ist es immer noch so, dass jeder Kunde über die Risiken seiner Anlage aufgeklärt wird, der WPHG Bogen wird deshalb mit ihm zusammen durchgegangen und muss auch von ihm unterschrieben werden.
Die Bögen werden bei uns aufbewahrt und falls sich etwas ändert, oder er eine Anlageform wählt, die ein höheres Risiko birgt, beginnt das Spiel von vorne

Sollte das nicht mit der Frage gemeint sein, dann weiß ich nicht was Herrmann meint
Super09
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 10:36
In unserem Haus werden seit jeher sowohl die Kundenangaben als auch die Beraterdokumentation vom Kunden mit unterschrieben.
Bei Änderung der Bonität oder des Risikoprofils erfolgt eine neue Kunden-und Beraterdokumentation - mit Kundenunterschrift.

Ein Mensch, der keine Dummheiten macht,
macht auch nichts Gescheites

cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 11:13
es steht dvh auch im wertpapierhandelsgesetz das dieser unterschrieben werden muss vom kunden,oder irre ich mich da?
wenn es vor gericht geht und dies war net der fall,war es keine ausreichende beratung/analyse des kunden ud somit hat der berater(bank) den fall verloren,da die rechtlichen bestimmungen nicht eingehalten wurden?

leben um zu lieben und zu lachen

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 13:00
@ Clia:

Denke auch, dass das vom Gesetzgeber so vergegeben ist.
Denn wenn der Kunde es nicht unterschreiben müsste, dann könnten wir ja genauso gut auch gar keine Doku machen und nachher einfach irgendwas schreiben, damit es passt.

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merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 13:43
Steht nicht im gesetz drin.

Kunde unterschreibt bei "normalen" Depotgeschäften (Fonds, Aktien) NICHT auf dem WpHG-Bogen, dort wird lediglich das Profil des Kunden festgehalten.

Dies ist die Vorgehensweise bei uns, kann natürlich bei anderen banken anders sein.
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 13:47
merlin für alle banken gilt das gleiche wertpapierhandelgesetz..aber ich hab das so gelernt das das da drin steht?
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 13:52
das gesetze für alle gelten ist klar.

Bei uns muss der kunde nun mal nicht unterschreiben,
zeig mir den paragraphen im Gesetz und ich korrigiere mich.
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 13:58
merlin ich werde mal suchen...wo esds in meinem studienbrief drin steht kann ich dir sagen...
vielleicht lernen wir es auh einfach so um uns seneibel für das thema zu machen...
weil schließlich ist es eine rechtliche absicherung der bank,da musst du mir doch zustimmen?
und wenn aussage gegen aussage steht ist es so das die bank bessere karten hat.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 14:01
die Bank bessere Karten cila? HA! Hast du ne Ahnung *G*
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 14:03
ghost na somit sichern wir uns ab den kunden gerecht beraten zu haben und dadurch kann er uns gar nichts...weil alles was er uns gesagt hat im analyse-bogen steh und er das unterschrieben hat...
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 14:05
@ cila
Das mag richtig sein, trotzdem ist es meines erachtens kein Muss.
Hab mir grad das WpHG angesehen, steht lediglich drinn , dass die Bank verpflichtet ist, Angaben über die Risikobereitschaft u.a. zu erfragen und zu dokumentieren.

Von Unterschrift durch den Kunden hab ich nix gelesen.
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.03.2005 14:07
Mädel dann ist das nicht der typische Aussage/Aussage fall.

Dann haben wir Beweismaterial und der Fall ist klar.

Aussage gegen Aussage wäre, wenn der kunde sagt wir haben Mist gebaut und wir sagen stimmt nicht. Und keiner hat klare Beweise (z.B. den WPHG Bogen)

Dann ist das mit den besseren Karten bei weitem nicht gesagt....oooooh nein...*G*
cila_hvb
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.03.2005 14:10
ghost na das meinte ich doch du klugscheißer*spaß*
wenn man den bogen hat als bank hat man sich rechtlich abgesichert...
hat man den nicht steht es aussage-aussage..

merlin gut,dann kann es auch sein das ich das mit der unterschrift darunter beim lernen vorrausgesetzt hab...:)
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