Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 36
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Frage: Ist diese Aussage noch aktuell?
 
ChevyChase
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.03.2005 17:07
Bei Personen ab dem 64 Lebensjahr bleiben 40 % der Einkünfte (z.B. Kapitaleinkünfte), höchstens jedoch 1908 EUR steuerfrei. Dies gilt nicht für Renten und Pensionen; hier ist der Ertragsanteil uneingeschränkt steuerpflichtig. (BBL KOMPAKT Seite. 289 unten)
cashguard
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.03.2005 18:49
Aktuelle Info hierzu:
http://www.steuerlexikon-online.de/Altersentlastungsbetrag.html

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__24a.html
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse