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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Übertragung Grundschuld/Hypothek
 
Senseless0
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 17:10
ich bitte nochmal um Hilfe :o

Und zwar geht es um die Übertragung der Hypothek bzw. Grundschuld.
Bei der Hypothek ist es so (entnehme ich der Unterlagen) dass sie durch Abtretung der Forderung übertragen wird und zusätzlich eine Eintragung ins Grundbuch notwendig ist. Aber was genau darf ich darunter verstehen? Ich komm nicht ganz rein.
Sowie es bei der Grundschuld heißt, dass sie durch Abtretung des dinglichen Anspruchs übertragen wird und zusätzlich muss die Übergabe des Briefes (welcher Brief????) oder die Eintragung im Grundbuch erfolgen).
Vielleicht hat jemand für mich ein Beispiel, an dem es anschaulich wird.

:o(
grüße

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 17:20
Es gibt Brief- und Grundbuchgrundschulden, erstere werden im wahrsten Sinne das Wortes verbrieft, im anderen durch die Eintragung, somit kann im ersten Fall die Übertragung durch Übergabe stattfinden, im zweiten Fall muss abgetreten werden (außerhalb des Buches) oder die Eintragung geändert werden.

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 17:29 - Geaendert am: 10.03.2005 17:29
Beispiel Briefgrundschuld:
Eine Bank überträgt eine Briefgrundschuld an die Bausparkasse. Die Bausparkasse kann die Grundschuld nur verwerten, wenn sie nachweisen kann, dass sie die Rechte hat. Dies kann sie beweisen, wenn sie den Grundschulbrief in Besitz hat und eine Abtretungserklärung, aus der hervorgeht, dass ihr die Rechte von der Bank an die Bausparkasse abgetreten wurden.
Wenn kein Grundschuldbrief vorhanden ist, muss eine Eintragung (Umschreibung) der Bausparkasse erfolgen.
ichHALT
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 17:31
du musst wissen dass hypothek akzessorisch ist und die grundschuld ist abstrakt ... wennst die beiden begriffe definieren kannst weisst was mich mein ... kurz gesagt ... hypothek ist er ab bestehen der verbindlichkeit gültig ... dh mit der auszahlung des darlehens und passt sich der rückzahlung an ... wird somit immer kleiner ... die grundschuld ist gültig ab eintragung ... tada ... kurzgesagt ... im detail musst dich in die materie reinlesen
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 17:35
Beispiel Briefhypothek:
Da die Forderung an die Hypothek gebunden ist, muss die zu grundeliegende Forderung an den neuen Gläubier abgetreten werden. Außerdem muss der Hypothekenbiref an den neuen Gläubiger übergeben werden.
 

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