Es gibt Brief- und Grundbuchgrundschulden, erstere werden im wahrsten Sinne das Wortes verbrieft, im anderen durch die Eintragung, somit kann im ersten Fall die Übertragung durch Übergabe stattfinden, im zweiten Fall muss abgetreten werden (außerhalb des Buches) oder die Eintragung geändert werden. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |