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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Vorfluter
 
Starbuck
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 08.03.2005 16:11
kann mir jemand erklären, was ein Vorfluter ist? würde mich mal interessieren, da ich heute schon drei Mal über diesen Begriff gestolpert bin. Danke.
miss_betty
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.03.2005 16:29
wird das nciht floater geschrieben?
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2005 16:32
ein Singvogel der den Gezeitenwechsel ankündigt ????
Johnny
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2005 16:44
Du stolpertst über Sachen :-)
plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2005 16:46 - Geaendert am: 08.03.2005 16:52
Vorfluter
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Vorfluter wird ein Gewässer bezeichnet, in das eine (bewilligte) Einleitung von Wässern (Abwasser, Drainagewasser) erfolgen kann. In der Hydrologie wird jedes Gerinne als Vorfluter bezeichnet in dem Wasser, demnach also auch landwirtschaftliche Entwässerungen, die aus der Drainage (Boden) in ein Gewässer abfließen kann. Fälschlicherweise werden Vorfluter auch als Vorflut bezeichnet.

Mitunter wird angeführt, dass größere Vorfluter dazu genutzt werden können, einer Überschwemmung, wie etwa dem Elbehochwasser 2002, die Spitze zu nehmen. Dabei hängt der Erfolg wesentlich davon ab, zu welchem Zeitpunkt der Vorfluter geflutet wird und welchen Befüllungsstand er zuvor hatte. Einige Experten bezweifeln eine mehr als marginale Wirksamkeit dieser Pegelspitzenregulierung.

Grundsätzlich wären dazu Systeme zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des Gewässersystems oder zur Verbesserung des Hochwasserrückhalts geeignet. Enlastungsgerinne, Flutmulden ermöglichen die Kappung von Hochwasserspitzen durch die Erhöhung der Abfuhrfähigkeit des Hauptgerinnes mittels der Schaffung weiterer Gerinne zur teilweise Ableitung der Hochwasserwelle. Polder oder andere Rückhalteräume können mehr oder weniger gezielt geflutet werden. Dadurch entsteht eine Retention (ein Rückhalt) eines Teils der Hochwasserwelle mit dem Ziel die Spitze des Hochwassers zu kappen. Die Entleerung dieser Rückhalteräume erfolgt, wenn wieder ausreichende Kapazität im Gewässernetz gegeben ist.






was auch immer das sein mag ....
wilkipedia is schon toll ;)


was mich aber wirklich interessiert : WO bist du dadrüber gestolpert ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.03.2005 22:10
Vorfluter sind Bäche oder Gräben, die zum Fluß (Strom)hinführen.
Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.03.2005 08:49
@ Skyla:

wo bist du nochmal über den vorfluter gestolpert?
Starbuck
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.03.2005 09:16
in zwei Grundbüchern in Abt. II ...
vielleicht hat der Fluss ja das Recht, über das Grundstück zu fließen *g*
Equinox4
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.03.2005 09:22
gut, wenn dann durch das besagte Grundstück ein kleiner fluss oder ähnliches fließt, kann es wirklich die oben angesprochenen varianten betreffen.

frag mich jetzt nicht, was ein vorfluter genau ist, weil ich nicht im garten-landschaftsbau arbeite ;-)

aber damit ist es garantiert gemeint....

_____________________________


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Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2005 11:19
wenn du mal etwas aufs Land hinaus fährst, wirst du zwischen Feldern (oder auch neben der Straße) viele Bäche sehen (Vorfluter). Diese dienen der Entwässerung der anliegenden Felder und dürfen nicht verändert oder überbaut u.s.w. werden, gehören aber dem Landwirt (die sich auch um die Unterhaltung kümmern). Deswegen sind sie im Grundbuch eingetragen.
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.03.2005 11:31
Aber warum müssen diese Vorfluter ins Grundbuch eingetragen werden, wenn sie der Landwirt selber auf seinem Grundstück anlegt?
Das wär ja das gleiche, wenn ich durch meinen Garten einen Graben ziehe und ihn Vorfluter nennen würde. :-)
Den müsste ich ja auch nicht ins GB eintragen.

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2005 14:24
weil der nicht vom Landwirt angelegt wird. Ich weiß nicht, wie das Amt heißt, aber in unserer Gegend wurden die glaube ich durch die Flurbereinigung angelegt. Irgend sonne Behörde ist dafür zuständig.
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 09.03.2005 14:30
achso, verstehe. die müssen dann auf dem feld bleiben und dürfen nicht "beseitigt" werden. --> eine "Last" für den Eigentümer, darum also in Abteilung II. Danke.

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.03.2005 18:31 - Geaendert am: 09.03.2005 18:32
Wenn ein Landwirt die Gräben pflegen muss, dann handelt es sich um eine Reallast. Nur wenn jeder Landwirt seinen Teil des Grabens ausputzt, ist ein Abfluss des Oberflächenwassers gewährleistet.
Fredy
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.03.2005 09:08
das Thema ist ja jetzt eigentlich durch. Nur noch eins zur Anmerkung: Die Last besteht weniger aus der Pflege der Gräben (das sind ja vielleicht zwei Tage im Jahr), als viel mehr aus dem verringerten Ertrag. -> in einem Vorfluter kann der Landwirt schließlich nichts anbauen. Außerdem muss er beim Düngen einen "Sicherheitsabstand" zum Gewässer einhalten.
samson
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.03.2005 10:51
so lange du nicht in den vorfluter hinein gestolpert bist
 

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