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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Vermögenswirksames Sparen
 
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 06.03.2005 11:57
Wie genau waren noch die Sperrfristen

-beim BSV
-beim Beteiligungssparen?

Ich dachte bisher immer grundsätzlich 7 Jahre Sperrfrist, wobei beim Beteiligungssparen nur 6 Jahre eingezahlt wird.

Falsch?
Ein Kollege vonner Arbeit hat mich durcheinander gebracht und sagte, grundsätzlich wird nur 6 Jahre eingezahlt und 1 Jahr Ruhefrist (oder wie man das nennen soll)

Schönes WoE
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 13:23 - Geaendert am: 06.03.2005 13:45
Die Sperrfrist gilt für alle auf Grund des Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen und beginnt am 1. Januar des Kalenderjahrs, in dem der Vertrag abgeschlossen worden ist. Als Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gilt der Tag, an dem die vermögenswirksame Leistung, bei Verträgen über laufende Einzahlungen die erste vermögenswirksame Leistung, beim Kreditinstitut eingeht.

Die Überweisung erfolgt einmalig oder für die Dauer von sechs Jahren seit Vertragsabschluß laufend vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen ....

Werden vL auf BSV überwiesen gilt das Wohnungsbauprämiengesetz! In diesem Fall gibt es kein Ruhejahr.
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 15:21
Also meines Wissens endet die Sperrfrist beim Bausparvertrag 7 Jahre nach meiner ersten Einzahlung.
Ich hab meinen zum ersten mal am 20.9.2002 bespart und meiner endet am 20.9.2009.

Das mit dem WP vertrag stimmt mit 1.1.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 16:46 - Geaendert am: 06.03.2005 16:48
Die Sperrfrist beginnt beim BSV nach WOPG mit Vertragsabschluss und nicht mit der ersten Einzahlung.

Für die Prämienbegünstigung der in Absatz 1 Nr. 1 bezeichneten Aufwendungen ist Voraussetzung, daß vor Ablauf von sieben Jahren seit Vertragsabschluß weder die
Bausparsumme ganz oder zum Teil ausgezahlt noch geleistete Beiträge ganz oder zum Teil zurückgezahlt oder Ansprüche aus dem Bausparvertrag abgetreten oder beliehen werden. Unschädlich ist jedoch die vorzeitige Verfügung, wenn ....
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 16:58
Ok Merci!!
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 20:28
Fondssparen / Beteiligungssparen:

- Abschluß am 13.5.2004:
- Sperrfrist ab 1.1.2004 - 7 Jahre bis 1.1.2011
- Einzahlung 6 Jahre und 1 Jahr Ruhefrist

Bausparen / Anlage zur Entschuldung wohnwirtsch, Darl.

- Abschluß am 13.5.2004:
- Sperrfrist ab 13.5.2004 - 7 Jahre bis 13.5.2011
- Einzahlung 7 Jahre ohne Ruhefrist


Kontensparen:

- Abschluß am 13.5.2004:
- Sperrfrist f. Prämie ab 1.1.2004 - 7 Jahre bis 1.1.2011
- Einzahlung 6 Jahre - 1 Jahr Ruhefrist


Lebensversicherung:

- Abschluß am 13.5.2004
- Sperrfrist wg. Steuerbegünstigung 12 Jahre ab 13.5.2004
- Laufzeit min. 12 Jahre und VN = VP


Schönen Gruß
Jeff_Mills
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.03.2005 20:51
Ha hatte ich doch Recht*GGG*

Ich bin ein Genie*GG*
rheuma_kai
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.03.2005 06:56
VL = ANSpZ ??? und nich WoP??
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.03.2005 13:10
Werden vL vom Arbeitgeber auf ein Bausparkonto überwiesen, gelten die Sperrfristen nach WoPG.
Bremer21j
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.03.2005 22:37
So und was ist jetzt richtig?
Hatte leider bisher nicht die Gelegenheit mich in die Diskussion einzuschalten, aber hier scheiden sich ja die Geister und ich hab den Überblick verloren... :(
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 15.03.2005 22:42
BSV 7Jahre ab Vertragsabschluss!

WP Sparen Abschluss 21.08.2005 -Ende der Sperrfrist 31.12.2011 und verfügen kann der Sparer am 01.01.2012!

Einzahldauer sechs Jahre!

Bin mir da wirklich sicher!

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2005 10:11
gibts bei euch eigentlich das vl-sparen aufs sparbuch noch???
also nicht bv oder wpsv???

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 13:23
Annahme:
- zu versteuerndes Einkommen 50.000 Euro
- Arbeitgeber zahlt 30 Euro vL

In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn der Arbeitnehmer die vL auf einen BSV, ... oder auf ein Sparkonto einer Bank überweisen lässt. Das Kontosparen bei einer Bank wird zwar nicht gefördert, aber man wird doch als AN die vL des AG nicht herschenken.
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2005 13:41
ich weiss was das ist,

aber ich frag nur die anderen azubis, ob es das bei ihren banken noch gibt.
bei unserer nämlich nicht mehr.

__________________________________________________

Das illegale Kopieren der Rechtschreibfehler wird strafrechtlich verfolgt!!


>>>> Alles wird gut <<<<

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 14:26
Eigentlich ist der schleichende Abschied vom Kontensparen nicht zu begrüßen:

Den für Arbeitnehmer mit zu versteuerndem EK außerhalb der Fördergrenzen von Wop und AnSpZ ist das eine gute Sache, da sie zumeist eine Prämie von der Spkk./dem KI am Ende der Laufzeit bekommen. Dort ist die Regelung der Sperrfrist analog der zu Fondssparen.

Beispiel:
Abschluß am 13.5.2004

- Sperrfrist 7 Jahre rückw. z. 1.1. - daher bis 31.12.2011
- verfügbar ab 1.1.2012
- Einzahlung 6 Jahre

Dazu jederzeit verfügbar. Zusätzlich ein bilanzwirksames Mittel, welches das Kreditvergabepotential aus eigenen Mitteln erhöht.

Schönen Gruß
bugfire
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 16.03.2005 14:35
ja es stimmt schon..
aber es haben bei uns auch gar ned viele leute gemacht..
die meisten dann gleich an wertpapiersparvertrag oder halt den bekannten bausparer...

jetzt haben sie nur noch die beiden möglichkeiten..

__________________________________________________

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>>>> Alles wird gut <<<<

absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 16.03.2005 20:20
Bei der DreBa gibt es das auch noch, aber ob es sich bei einer Guthabensverzinsung von 1,5% lohnt?

Man wird nicht reich von dem Geld das man verdient, sondern von dem, welches man nicht ausgibt!

Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.03.2005 23:14
Gut, die Rendite steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Bei uns im Haus ist die Verzinsung variabel und am Ende der Laufzeit gibt es auf die eingezahlten Beträge eine Prämie von 14%.

Und die Vorteile für den Kunden:
- kein Risiko
- jederzeitige Verfügbarkeit
- absolut KEINE Kosten

Deswegen schon schade, da es halt eine gute Alternative wäre. Ich würde es bei gewissem Kundenklientel anbieten, aber wir haben das Prdoukt abgeschafft.

Hast aber mit der Aussage Recht, das BSV und Beteiligungs-/WP-Sparen mehr gefragt sind.

Schönen Gruß
 

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