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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Alternativanlage Mietkaution AUßER Sparbuch???
 
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 09:28
Hallo Leute,

wir haben uns heute auf der Arbeit über die Mietkaution unterhalten.

Zum einen gibt es da ja das mit Kosten verbundene Mietaval.
Je nach Höhe der Kaution und Kosten des Avals kann es hier jedoch, je nachdem wie lange man dort wohnt, mehr kosten als die eigentliche Kautionshöhe.

Mittlerweile gängiger ist ja das Mietkautionssparbuch auf den Mieter oder Vermieter.
Allerdings bringt dies kaum Zinsen, maximal 0,5-1%, je nach Bank.
Allerdings erinnere ich mich noch aus der Berufsschule, dass es ( rechtlich gesehen ) die Möglichkeit gibt, das Geld aus einer Mietkaution anders anzulegen, z.B. auch in WP.
Dort muss es dann aber AFAIK mündelsicher angelegt werden.

Wer kann mir hierzu noch etwas ( genaueres ) sagen?
Denn diese Alternativanlagen sind ja, auch wenn wir es dürften, eher unüblich bei den Banken.

Gruß
MW

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
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Sonja1610
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.03.2005 09:34
man kann in bestimmten fällen auch einen bausparvertrag verpfänden
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 09:35
Du musst ja kein "normales" Sparbuch machen, kannst das Geld ja auch auf jede Sondersparform festlegen, da gibt es auch entsprechend mehr Zins.
distortedguitar
Rang: IPO

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Verfasst am: 04.03.2005 09:48
Ein Festgeld kann bei gewerblichen Mietern auch als Mietkaution herhalten.

Manche fahr´n auf der Autobahn zur Hölle und ich geh´ zu Fuß.

crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.03.2005 10:36
bei uns wird ausschließlich das normale Sparbuch angeboten. Möglich ist in besonderen Fällen auch eine Verpfändung von Spndersparformen (Zertifikate) oder Festgelder. Bausparer werden bei uns nicht als Mietkaution verwendet. Auch Avale oder Bankbürgschaften werden nicht mehr angeboten.

mfg

cdj

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 10:45
@ Sparkassenmaus:

Die Sondersparformen gehen bei uns net immer, da da teilweise der verpfändete Betrag zu gering ist.
Wird aber auch kaum gemacht, wegen Aufwand.

@ all:

Mich interessiert primär, welche Möglichkeiten es bei der WP-Anlage gibt, bzw. ob das überhaupt geht, und an welche Bedingungen das geknüpft ist.

Hab mich wohl unklar ausgedrückt, sorry.

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crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 04.03.2005 13:18
In unserem Unternehmenshandbuch ist die Anlage von Mietkautionen wie folgt geregelt:

Verzinsliche Anlegung

Der Vermieter muss die Mietkaution „von seinem Vermögen getrennt“ zwingend bei einer Sparkasse
oder einer anderen Bank anlegen. Der Vermieter hat die Mietkaution „zu dem für die Spareinlagen mit
dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz“ anzulegen. Bei Wohnraum, der Teil eines Studenten-
oder Jugendheims ist, besteht für den Vermieter keine Verpflichtung, die Sicherheitsleistung zu verzinsen.

Ich denke, dieser Text stammt aus dem BGB.
Lorcan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 04.03.2005 13:39
Bei uns wird standardmäßig ein normales Sparbuch angelegt, entweder auf Mieter oder Vermieter, dass müssen die allerdings unter sich ausmachen. Mietavale kommen im Neuverkauf eher selten vor.
Die exotischste Mietkaution hab ich in Form eines Kündigungsgelds gesehen.

C===|================>
Für Lady Sylvannas Windrunner!
Nekron, Lvl 60 Untoter Magier, EU-Frostwolf
Lorcan, Lvl 31 Tauren Druide, EU-Frostwolf

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 14:39
Hey, jetzt lasst mich net hängen!

Niemand da, der was zur Sache mit den WP sagen kann?!?

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Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 17:39
Also, das ist rein rechtlich mit Sicherheit kein Problem, einen Teil des WP-Depots an den Vermieter zu verpfänden oder aber auch ein Depot auf den Namen des Mieters mit abweichendem wirtschaftlich Berechtigten anzulegen.

Nur ist das alles eine Frage der Zweckmäßigkeit: Bei einem festverzinslichen WP kann ja nie die definitive Aussage getroffen werden, wann der Mieter auszieht und ob die Gelder dann gerade zu pari gehandelt werden. Also müsste der Vermieter nachschießen, da das Geld wirtschaftlich dem Mieter zusteht.

Am kostengünstigsten ist wohl das Sparbuch, bei höheren Beträgen auch als Sondersparform oder aber das Mietaval (das lohnt aber meist für Privatkunden nicht, da zumindest in unserem Hause EXTREM teuer [250,-EUR einm. BEarbeitungsgebühr zzgl. Urkundengebühr zzgl. lfd. Provision]).

Ich habe aber auch mal von der Möglichkeit gehört, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, und zwar sollte dies im Hause der R+V möglich sein. Das war im Jahr 2001, ob das jetzt noch geht kann ich nicht sagen. Vielleicht sagt mal ein Genosse dazu was??

Schönen Gruß
ironbuegeleisen
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 18:03
Vielleicht hilft Dir das:


Anlage und Verzinsung der Kaution:

Der Vermieter muß die Kaution bei einem Kreditinstitut getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen.

Die Anlage und Verzinsung muß unverzüglich nach Erhalt des Geldes erfolgen, ansonsten kann sich der Vermieter wegen des eintretenden Zinsverlustes dem Mieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen.

Die Kaution muß verzinslich angelegt werden und zwar mit dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz, § 550 b BGB Abs. 2.

Ausnahme: Wird Wohnraum vermietet, der Teil eines Studenten- oder Jugendwohnheims ist, ist eine Verzinsung der Kaution nicht Pflicht.

Die erzielten Zinsen hat der Vermieter dem Kautionskonto des Mieters gutzuschreiben. Sie erhöhen die Sicherheit, § 550b Abs. 2 BGB. Der Mieter hat keinen Anspruch auf Auszahlung der Zinsen vor Ablauf des Mietverhältnisses.

Die Kosten der Kontoführung sollen, wenn nichts besonderes vereinbart ist, zu Lasten des Mieters gehen. Dem widerspricht das LG München I (NZM 1998 S. 32) und andere Gerichte. Stellungnahme: In der Tat ist nicht einzusehen, warum der Mieter diese Kosten tragen soll. Mit der vertraglichen Verpflichtung zur Stellung einer Sicherheit kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß der Mieter auch die Kosten der Stellung zu übernehmen hat. Der Mieter wird zu einer Geldleistung verpflichtet und nicht zur Tragung weiterer damit zusammenhängender Kosten.
Zudem hat der Vermieter das Recht, aber nicht die Pflicht, eine Sicherheit vom Mieter zu fordern. Verlangt er eine Sicherheit vom Mieter, so ist es nur interessengerecht, wenn er die vergleichsweise geringen Kosten die mit der für ihn nur vorteilhaften Sicherheit einhergehen, auch trägt. Anders kann es nur dann sein, wenn der Mieter, was zulässig ist, ausdrücklich vertraglich auch zur Kostenübernahme verpflichtet wird.

Treffen Mieter und Vermieter gesonderte Vereinbarungen, etwa durch Vereinbarung einer höherverzinslichen Anlage, stehen die Zinsen dem Mieter zu. Dieser hat dann allerdings die im Regelfall längeren Kündigungsfristen oder höheren Risiken der Anlageform zu berücksichtigen. :-(((

Erzielt der Vermieter auf eigene Faust durch andere Anlageformen einen höheren Zinssatz als den für dreimonatig kündbare Spareinlagen, denn dieser ist ziemlich niedrig, soll er den übersteigenden Teil des Zinsertrags dann behalten dürfen, wenn sichergestellt ist, etwa durch Bankbürgschaft, daß der Mieter den gesetzlichen Mindestbetrag bei Beendigung des Mietverhältnisses erhält.
Die Anlage in andere Sparformen ist zwar möglich wird in der Regel wegen der Aufwendigkeit von den meisten KI´s nicht angeboten. :-))))

Grüße aus Mexico vom Ironbuegeleisen
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.03.2005 18:11
@ Cupra:

Ja, kann ich dir als Genosse bestätigen, dem ist so.
Wird aber bevorzugt lieber für Kunden gemacht - wobei wir das Sparbuch am allerliebsten haben, wenn dies möglich ist.


@ Bügelchen:

Muchas Gracias, Senjor!
Auch aus Südamerika kann man sich auf dich verlassen.

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cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2005 09:19
Die Regelung findet man in § 551 BGB; http://dejure.org/gesetze/BGB/551.html
Dort ist in Absatz 3 die Möglichkeit einer anderen Anlageform gegeben: "Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren."
sethe1
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 24.03.2005 09:23
Hattest du schon einmal einen Kunden, bei dem die Zinsen wirklich ausschlaggebend waren bei einem Mietkautionskonto???

Das sind doch in der Regel 2-3 Monatsmieten. Also grob gesagt nicht mehr als 2000Euro!!!

Was willst denn da mit WP anfangen??? Normales Sparbuch her und fertig. Für die höchstens 2000Euro bekommt er meineserachtens fast sowieso keine Zinsen
MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2005 12:50
Wenn ich für 2TEUR WP kaufe gibt das bessere Ziele und Provision als ein Sparbuch!

Aber hat mich nur interessehalber interessiert!

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sethe1
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Verfasst am: 24.03.2005 14:00
Aber musst erst mal einen Vermieter finden, der seine Mietkaution in ein WP anlegen lässt!!!
 

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