Unterschied: Beleihungswert und Beleihungsgrenze |
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Verfasst am: 24.02.2005 10:32 |
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Diese Begriffe tauchen in der Baufinanzierung immer wieder auf. Worin liegt der Unterschied? |
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Verfasst am: 24.02.2005 10:40 |
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Der Beleihungswert ist der Bodenwert + Sachwert.
also z.B. 200.000 Euro.
Also der Wert, der längerfristig für das Objekt bei einem Verkauf erzielbar wäre.
Die Beleihungsgrenzen für ein 1 A Darlehen (mit 60 %) wären so 120 000 Euro.
Die Beleihungsgrenze für ein 1 B Darlehen (mit 80 %) wäre dann 160 000 Euro. |
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Verfasst am: 24.02.2005 10:52 |
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So nicht ganz richtig.
der BW ist der Verkehrswert eines Objektes (oder aber einer anderen Sicherheit) abzüglich eines Sicherheitsabschlags
Bei einem EFH z.B. 15 %
bei einer ETW 20%
die Beleihungsgrenze ist richtig erklärt.
Beispiel: EFH mit Verkehrswert 300.000
Beleihungswert wäre 255.000
Beleihungsgrenze für ein Real- oder auch Hypothekendarlehen sind 60 % des BW => 153.000
für ein Personaldarlehen das nach vo.mäßig abgesichert sein soll sind es 80 % des BW => 204.000
Du könntest also verschiedene darlehen (mit jeweils andern Zinssätzen) vergeben.
Real-Darlehen bis 153.000
vo-mäßiges Personaldarlehen mit 51.000 (204 -/- 153)
Personaldarlehen darüber hinaus.
Wobei das realdarlehen den geringsten Zins hat. |
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Verfasst am: 24.02.2005 11:39 |
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Der Beleihungswert ist subjektiv, d. h. er hängt vom Kreditgeber und vom Kreditsachbearbeiter ab. Wenn 5 Kreditsachbearbeiter verschiedener Banken den Belihungswert ermitteln, können 5 verschiedene Ergebnisse für den Beleihungswert heraus kommen. |
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Verfasst am: 24.02.2005 12:00 |
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@ Herrmann
Das ist richtig, die einzelnen Banken/SK‘s haben unterschiedliche AA‘s was zum Beispiel an Sicherheitsabschlag runtergerechnet wird. |
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