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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Unterschied: Beleihungswert und Beleihungsgrenze
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2005 10:32
Diese Begriffe tauchen in der Baufinanzierung immer wieder auf. Worin liegt der Unterschied?
Hagen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.02.2005 10:40
Der Beleihungswert ist der Bodenwert + Sachwert.
also z.B. 200.000 Euro.

Also der Wert, der längerfristig für das Objekt bei einem Verkauf erzielbar wäre.

Die Beleihungsgrenzen für ein 1 A Darlehen (mit 60 %) wären so 120 000 Euro.

Die Beleihungsgrenze für ein 1 B Darlehen (mit 80 %) wäre dann 160 000 Euro.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2005 10:52
So nicht ganz richtig.
der BW ist der Verkehrswert eines Objektes (oder aber einer anderen Sicherheit) abzüglich eines Sicherheitsabschlags

Bei einem EFH z.B. 15 %
bei einer ETW 20%

die Beleihungsgrenze ist richtig erklärt.

Beispiel: EFH mit Verkehrswert 300.000
Beleihungswert wäre 255.000

Beleihungsgrenze für ein Real- oder auch Hypothekendarlehen sind 60 % des BW => 153.000

für ein Personaldarlehen das nach vo.mäßig abgesichert sein soll sind es 80 % des BW => 204.000

Du könntest also verschiedene darlehen (mit jeweils andern Zinssätzen) vergeben.
Real-Darlehen bis 153.000
vo-mäßiges Personaldarlehen mit 51.000 (204 -/- 153)
Personaldarlehen darüber hinaus.

Wobei das realdarlehen den geringsten Zins hat.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2005 11:39
Der Beleihungswert ist subjektiv, d. h. er hängt vom Kreditgeber und vom Kreditsachbearbeiter ab. Wenn 5 Kreditsachbearbeiter verschiedener Banken den Belihungswert ermitteln, können 5 verschiedene Ergebnisse für den Beleihungswert heraus kommen.
merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.02.2005 12:00
@ Herrmann
Das ist richtig, die einzelnen Banken/SK‘s haben unterschiedliche AA‘s was zum Beispiel an Sicherheitsabschlag runtergerechnet wird.
 

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