Hilfe bei Kontoeinrichtung |
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 10:17 |
|
|
Hab da heute ein Problem
Wie sieht das aus mit Konten (Sparkonto), dass auf eine Eigentümergemeinschaft läuft und man ein Protokoll der besagten Personen hat (keinen Registerauszug).
Kann man dann das besagte Konto einfach nur Eigentümergemeinchaft nennen oder muss in der Kontobezeichnung nicht wenigstens eine natürliche Person benannt sein??
Wenn man das Konto nun alsEigentümergemeinschaft benennen könnte, was gibt man denn dann als Legitimationsdaten ein?????
Ist vieleicht ne blöde Frage, aber irgendwie steh ich heute ein wenig auf dem Schlauch!!!!!!_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:14 |
|
|
Konto läuft auf WEG, als Legitimation dient dann das Protokoll der Sitzung mit dem Beschluss über die Kontoeröffnung. WEG dürfen Spareinlagen führen, § 21 Abs. 4 RechKredV spricht nicht dagegen. _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:17 |
|
|
Da spricht die Revisionistin :o)
Ist alles Richtig (was auch sonst) *g* |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:20 |
|
|
Sei gedankt! _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:20 |
|
|
Ich glaube nicht, dass ein Protokoll über ein Treffen der ETG Mitgleider als Nachweis ausreicht.
Weder als Nachweis über die existenz der ETG und erst recht nicht als Legitimationspapier.
Wie gesagt, Ich glabue dass nur. Wissen tu ich das nicht. |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:24 |
|
|
@ Borelli
doch, Protokoll reicht, es muss sich lediglich der Verwalter mit seinem Ausweis legitimieren und es muss von jedem Mitglied der WEG eine Vollmacht für den Verwalter bestehen.
Wie willst du sonst ne WEG legitimieren??? |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 11:39 |
|
|
Ok, danke Leute.
Hätte mir sonst noch weitere Stunden das Hirn zermartert.
Ist aber auch manchmal blöd mit diesen "nicht normalen" Kontoeinrichtungen wie für natürliche oder eindutig juristische Personen-da steht man ja sonst schon mit einem Bein im Gefängnis;-))_________________________________________________
"Wir sind hier nicht bei Wünsch-Dir-Was, sondern Dat-Is-So" und
"Das Leben ist kein Ponyhof" |
|
|
|
Verfasst am: 24.02.2005 12:27 |
|
|
Im Protokoll muss schon stehen, wer von den Miteigentümern anwesend war, wer fehlte, wer berechtigt wurde, dass eine Kontoeröffnung (Art und KI) stattfinden soll etc, das reicht dann aus.
Zudem ist das Risiko beschränkt, da es sich eigentlich immer um Einlagen handelt._________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________
Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
|
|
|