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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Bankgeheimnis
 
Sanga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.02.2005 12:22 - Geaendert am: 23.02.2005 12:24
Ab dem 1.4.05 soll ja das Bankgeheimnis fallen.

Könnt ihr mir einen Überblick über die Änderungen geben
die sich daraus ergeben
Lorcan
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.02.2005 12:26
Es geht in erster Linie darum, dass Behörden wie das Finanzamt ohne Grund in deine Kontendaten sehen können, um eventuelle Steuervergehen nachweisen zu können.

C===|================>
Für Lady Sylvannas Windrunner!
Nekron, Lvl 60 Untoter Magier, EU-Frostwolf
Lorcan, Lvl 31 Tauren Druide, EU-Frostwolf

Sanga
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.02.2005 12:30
Aber die bekommen doch keinen Einblick in meine Finanzen.
Hierbei geht es doch nur um einen Überblick wo ich was für Konten habe.

Oder?????
sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 23.02.2005 12:55
Meiner Meinung nach kann das Finanz- und Arbeitsamt ohne Angabe von Gründen nur erfragen, welche Konten bei einem KI geführt werden. Für die Kontostände muss nach wie vor ein Verdachtsfall vorliegen.

Manche Leute behaupten es ginge beim Fußball um Leben und Tod. Ich mag diese Einstellung nicht - es geht um viel mehr als das!!!

merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.02.2005 13:09
Umfang der abrufbaren Daten:
Nummer des Kontos oder Depots, das nach geltendem Recht der Verpflichtung zur Legitimationsprüfung nach § 154 AO unterliegt
Tag der Errichtung und der Auflösung
Name, bei nat. Personen auch Geburtstag des Inhabers und ggf. eines Verfügungsberechtigten
ggf. Name und Anschrift eines abweichenden wirtschaftlich Berechtigten
Nicht Kontostände und Kontobewegungen
Durchbrechung des Bankgeheimnisses
Eine Durchbrechung des Bankgeheimnisses ist nicht gegeben, da dieses zwischen Kunde und Kreditinstitut gilt und kein Auskunftsverweigerungsrecht von Kreditinstituten gegenüber Finanzbehörden begründet.
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 23.02.2005 16:42
das bankgeheimnis wird nicht abgeschafft, die formulierung ist irreführend.
einen post höher steh´n die daten, welche aus einer datei abgerufen werden können. ein abruf darf nach wie vor nur erfolgen, wenn der steuer(nicht)zahler bereits befragt wurde und es zu keinem ergebnis kam bzw. wenn eine befragung aussichtslos erscheint. ein willkürliche einsicht in die von den banken zur verfügung gestellten daten ist nicht im sinne des gesetzes.
 

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