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Bereitstellungszinsen
 
Walkthru
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.02.2005 12:42
Bitte gebt mir mal ne gute Definition.

Danke!
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 12:47
ok, stell dir ne finanzierung eines hauses vor. die auszahlung erfolgt nach baufortschritten, d.h. in mehreren raten. waehrend dieser ganzen zeit stellt die bank allerdings das geld schon bereit. ab dem 4. monat der bereitstellung werden dann meistens bereitstellungszinsen erhoben, dafuer, dass das geld ja theoretisch schon zur verfuegung steht und die bank damit nicht mehr arbeiten kann.

ich hoffe, das hilft dir jetzt ;)
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 12:58
Bereitstellungszinsen werden erhoben, wenn für den Bau eines Hauses die Darlehenszusage des Kreditgebers vorliegt, mit dem Bau jedoch nicht unmittelbar begonnen wird. Bereitstellungszinsen werden ebenfalls erhoben, wenn die Zahlung der Erstellungskosten für das Haus nicht auf einen Schlag erfolgt, sondern abhängig vom Fortgang der Baumaßnahmen in Raten. Hintergrund der Bereitstellungszinsen ist die Tatsache, dass die Bank verpflichtet ist, mit der Zusage des Kredits jederzeit die volle Kredithöhe zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Inanspruchnahme des Kreditbetrags ist der Kreditgeber in seiner Disposition eingeschränkt. In vielen Kreditverträgen werden Bereitstellungszinsen für noch nicht in Anspruch genommene Darlehensbeträge vereinbart. Wann diese Bereitstellungszinsen erhoben werden, ist sehr unterschiedlich
Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 13:43
Versteift euch ned aufs Haus:


-Du beantragst ein Darlehen, kriegst du
-100T€ werden ausgezahlt
-damit du die kriegst, muss das KI sie natürlich bereit stellen und kann mit diesem bereitgestellten geld nicht arbeiten, sie stellen es ja auschließlich dir zur Verfügung
-du nimmst das Darlehen nicht in Anspruch
-das KI kann aber trotzdem nicht damit Arbeiten
-also berechnen sie Dir als Kreditnehmer Bereitstellungszinsen

Nach dem Motto: Wir stellen dem Hunderttausend zur Verfügung und der nimmt sie nicht. Also berechnen wir für den Verdienstausfall (wir können das Geld schließlich nur einmal ausgeben und wir können auch nur begrenzt Kredite ausgeben, also holen wir das durch den Bereitstellungszins wieder herein.

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 13:44
Bereitstellungszinsen gibt es nur bei Festdarlehen,

Sie fallen ab dem 4. Monat nach Darlehensauszahlung an

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!

Ghostrider
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 13:47
ich hab ja gesagt..versteift euch ned aufs Haus.

Übrigens die 4 Monate sind kein Zwangwert active 1
SlaS0r
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.02.2005 13:54
jup, man kann diese frist individuell mit den kunden vereinbaren. 3-4 monate ist so ein "normaler" richtwert.

~~keep it hardcore~~

philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 13:55
ghostrider:

ich hab ueberhaupt keine ahnung, wie das bei uns ist ... aber als wir das in der BS mit praktischen beispielen gemacht haben, waren 4 monate schon recht haeufig. klar gibts auch ki`s, die das frueher/spaeter oder gar nicht machen. sollte man schon wissen :)
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 14:10
Mir sind die Bereitstellungszinsen bislang nur bei der Baufi zu Ohren gekommen, deswegen hab ich mich aufs Haus bezogen. Aber gut zu wissen, das mit der unterschiedlichen Länge bis zur Fälligkeit von BZ war mir bewusst!
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 14:37
Bereitstellungszinsen sind wie der Name schon sagt, Zinsen für die Bereitstellung von Geld.
Dafür das, wie schon gesagt, die Bank das Geld für den Kunden bereit hält und damit nicht mehr arbeiten kann, da sie ja nicht weiss, wann der Kunde das Geld abruft, zahlt dieser Zinsen dafür.
Habe auch öfter Bereistellungszinsfreie Zeiten von über 30 Monaten...ist also ganz unterschiedlich.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 15:45
@ deep-blue:Das mit den 30 Monaten kommt aber eher im Firmenkundenbereich vor oder?
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 16:22
Muss nicht sein. Manche Banken bieten zum Beispiel keine Forward-Darlehen an oder es ist von Haus aus eine Bereitstellungszinsfreie Zeit von 15 Monaten (z.B. UniVersa) vorgesehen.
Auch bei Häuslebauern oder Wohnungskäufern vom Bauträger macht eine längere bereitstellungszinsfreie Zeit durchaus Sinn.
Pinkster_Mainz
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.02.2005 16:47
Alles klar. Macht Sinn. Danke!
 

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