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Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Ärger mit Sparbuchauflösung
 
Mirco
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2005 16:52
Hallo,
also man stelle sich folgenden Fall vor:


Eltern + 12jährige Tochter eröffnen in Filiale X ein Sparbuch auf den Namen der Tochter. Für die Oma der 12jährigen wird eine Vollmacht erteilt.

Das Sparbuch wird kurz darauf an Oma + Opa der 12jährigen übergeben. Diese zahlen in den folgenden Jahren Geld auf das Sparbuch ein und lassen auch die Zinsen regelmäßig eintragen, allerdings passiert dies immer in einer anderen Filiale, da Oma + Opa rund 30km entfernt wohnen, sagen wir mal Filiale Y.

Kurz nach ihrem 18.Geburtstag erscheint die nunmehr volljährige Sparbuchinhaberin in der Filiale X und bittet um Auflösung des Sparbuchs. Sie gibt an das Sparbuch verloren zuhaben, es wird eine Verlustmeldung erstellt aber es erfolgt kein gerichtliches Aufgebotsverfahren, da der Saldo des Sparbuchs nur 240 € beträgt. Der Bankangestellte löst das Sparbuch 6 Wochen später auf und bucht das Guthaben auf das Girokonto der jungen Frau um.

Anfang des darauffolgenden Jahres erscheint nun die Oma mit dem Sparbuch wie gewohnt in Filiale Y, um die Zinsen eintragen zu lassen und bekommt mitgeteilt dass das Sparbuch schon vor Monaten aufgelöst wurde.
Wütend fordert sie nun die Rückerstattung des Guthabens, da eine Auflösung ohne Buch ja nicht rechtens sei. Zudem wisse ihre Enkelin sehr wohl, dass das Sparbuch bei der Oma liegt.
(Die Oma hätte das Sparbuch aber nicht an die Enkelin raus gegeben, weil sie im Streit mit ihr liegt.)

Was meint ihr, kann die Oma ernsthaft eine Rückerstattung des Guthabens von der Bank fordern?

mfg Mirco
eagle
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2005 16:59
Nein, da das Sparbuch auf die Tochter ausgestellt worden ist und diese frei über ihr Vremögen verfügen kann. Und mit der Verlustmeldung ist das Sparbuch wertlos geworden.
ElGreco
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.02.2005 17:02
hehehe,.. coole story,... ist das echt passiert?


also,... eine rückerstattung geht auf keinem fall!

und da die 18jährige inhaberin war und sich ligitimiert hat,... ist das kein problem!

dass natürlich das sparbuch nicht verloren gegangen ist sondern bei der oma war ist problematisch,.. aber nun ja,.. die oma kann garnichts machen!

ich mein,.. wenn ich mein girokonto löschen will,.. dann brauche ich auch keine zustimmung der verfügungsberechtigten,... der inhaber enscheidet!

THE REAL EUROCHAMPIONs
-- HELLAS --

MW1982
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:03
Hi,

wir hatten so einen ähnlichen Fall, wo die Eltern das Sparbuch der Tochter aufglöst haben, und auch behauptet haben, das Buch wäre verloren.
Aber der Opa hatte es, und der hatte mit der Tochter und dem Schwiegersohn Streit. ( noch dazu war er ehemaliger Mitarbeiter, die sind ja immer die schlimmsten...)

Wie es ausging, weiß ich nicht.

Auf jeden Fall haben wir zu ihm gesagt, dass wir nichts unternehmen können ( "Dann gehe ich zum Vorstand" - "Der kann auch nichts machen, Herr Z ), und er nur zivilrechtliche Schritte einleiten kann.

Die Oma hat keine Möglichkeit auf Schadensersatz denke ich.
Die Enkelin hat das Recht, das Konto aufzulösen, und wir glauben ihr den Sparbuchverlust ja auch - und sie quitiert uns dies ja auch.
Von daher sind wir aus dem Schneider, ähnlich wie bei haftungserklärung in einem Erbfall.

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Den Adler auf der Brust, nie mehr zweite Liga...
2005 - der Aufstieg.
2006 - Berlin.
2007 - Europa.
Was kommt 2008?


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Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:12
Sie ist die wirtschaftlich berechtigte und mit 18Jahren auch voll geschäftsfähig!
Oma + Opa sind ja nur mit der Sparurkunde unterwegs um einzuzahlen!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

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merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:17
Hätte ich anstelle der Tochter wahrscheinlich auch so gemacht. Ich kann immer behaupten ic weiss nicht wo das buch ist. Kann mir auch keiner nachweisen, dass dem nicht so ist. Und da ich Kontoinhaber bin habe ich das auch das recht dazu.
Die Großeltern können da gar nichts machen, da sie ja nicht wirtschaftlich berechtigter des Sparguthabens sind.

Frage ist nur, warum sind da nur 240 € drauf waren?
Wenn die großeltern regelmäßig drauf eingezahlt haben, müsste m.E. mehr drauf sein. und wenn die Großeltern verfügt haben, stellt sich die frage, ob die Tochter nicht einen Anspruch gegen die Großeltern hat ;o)
Icewolf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.02.2005 17:51
sehr interessanter fall, würde mich aber meinen vorredner anschließen,
die großeltern können höchstens was auf dem zivilrechtlichen wege gegen ihre enkelin versuchen, aber glaube nicht das es große aussicht auf erfolg hat.

mich würde interessieren ob das ki was gegen die enkelin unternehmen muss, wegen falschaussage oder so???
Deep-Blue
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:59 - Geaendert am: 10.02.2005 18:04
Ja, hätte die Tochter auch nach §812 BGB.
Genauso hätte sie nach §985 BGB auch die Aushändigung des Sparbuches verlangen können.

§812:
"(1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt. "

§985:
"Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen. "


"mich würde interessieren ob das ki was gegen die enkelin unternehmen muss, wegen falschaussage oder so??? "

Falschaussage macht man vor Gericht. Net am Bankschalter ;-)
Die Großeltern können auch Nichts dagegen machen. Sie sind schließlich nur Besitzer des Sparbuchs gewesen und nicht Eigentümer.
Icewolf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.02.2005 18:04
dh. wenn die großeltern nen lauten machen, bekämen sie uu noch einen drüber?

das gefällt mir
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 20:49
Wir sind ja nie nur eine Bank, sondern auch noch ne Eheberatung, Kinderbetreuungsstätte und Bestattungsinstitut. Natürlich gibt es kein Geld vom KI. Die Oma könnte nur mal nett bei der Enkelin anklopfen....


Naja, Rentner.. haben meistens sowieso genug Geld... :-))
(wie gesagt meistens, nicht immer)
 

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