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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Höhe des Zinssatzes der Grundschuld???
 
smartguy
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2005 10:54
Hab da mal ne Verständnisfrage. Wie genau berechnet sich der Zinssatz der Grundschuld. Nach meinem Verständnis müßte der Zinssatz doch absolut gesehen die Kosten des Kredites abdecken, da die Bank doch andernfalls bei einer Verwertung nur ihre Ansprüche aus der gewährten Darlehenssumme ( durch die Grundschuld) befriedigen könnte, oder? Wie ist Eure Meinung dazu?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 11:03
Meinst Du den Zins, der ins Grundbuch eingetragen wird? Der soll Darlehenskosten und Verwertungskosten decken inklusive Aufschlag für Infaltion

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L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

smartguy
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2005 11:06
Ja, den mein ich. Wie hab ich den konkret zu berechnen?

- Darlehenszins (effektiv) 3,88%
- Darlehenshöhe 271.000,- €
- Laufzeit 28 Jahre

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 11:13
Da werden generell 15 % (wenn ich mich recht entsinne) reingeschrieben, keine Berechnung oder so.

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sanne_h
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.02.2005 11:16
Das ist glaub ich von der Bank abhängig.
Liegt zwischen 15 - 18 % ....
damage
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 11:18
Ja, den gibts ja auch nur wenn der Schuldner nicht bezahlt um alle zusätzlich entstehenden Kosten abzudecken..
smartguy
Rang: IPO

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Verfasst am: 10.02.2005 11:41
Danke an alle für die schnelle Hilfe. Dank Euch hab die Finanzierung schon komplett durchkalkulieren können.

:-)
nullnyx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.02.2005 16:38
Für was brauchst Du den Grundschuldzins bei der Kalkulation??? der kommt doch nur im Verwertungsfall zum Tragen...

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merlin79
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:21
Wie schon gesagt worden ist, hängt der Zinssatz von der Bank ab.
Bei uns sind in der Vergangenheit zinsen von 8% bis 18% genommen worden.

Aber gerade bei den BSK‘s sind die Zinsen häufig auch jtzt noch sehr viel niedriger (um die 8-10%).

Habe aber den Zins nie für irgendeine Berechnung gebraucht...
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.02.2005 17:44
ich hab aber zum zins der grundschuld ne weitere frage:

welche summe beanschlage ich im fall der verwertung?
wird dann die höhe der grundschuld + zinsen +zinseszins ab eintragung der grundschuld berechnet? oder wird nur die grundschuld + ein prozentsatz (im Bsp. 15%) als max. anspruch aus der verwertung akzeptiert?

Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 17:52
Würde intuitiv sagen nur die Prozent, ohne Zinseszins, aber bin mir nicht ganz sicher.....

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Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 20:26 - Geaendert am: 10.02.2005 20:44
Die Zinsen verjähren nach § 195 BGB in 3 Jahren.
Deshalb kann im Verwertungsfall maximal in Anspruch genommen werden
Grundschuldbetrag
+ nicht verjährte Zinsen (der letzten drei Jahre)
+ weitere Nebenkosten, die im Grundbuch eingetragen sein müssen
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.02.2005 20:37
In unserem Hause sind bei der Grundschuld(-eintragung) folgende Bestandteile IMMER enthalten:

- 18% Jahreszinsen

- 5 % einmalige Nebenleistung

- dingliche Zwangsunterwerfungsklausel gem. § 800 ZPO


Durch den letzten Passus sichern wir uns im Verwertungsfall die sofortige Möglichkeit in das Vermögen zu vollstrecken. Der hohe Nominalzinssatz und die einmalige Nebenleistung sollen Mahn- und Gerichtskosten, Schreibverkehr, Porto, Verwertungskosten und alle anfallenden Preise abdecken.

Schönen Gruß
kelle-bosch
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.02.2005 11:08
danke für die antworten!
 

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