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Bereich Inlandszahlungsverkehr mit SEPA
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Inlandszahlungsverkehr mit SEPA

Falsche Kontonummer
 
Hagen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 06.02.2005 18:59
Hallo

es geht um eine überweisung.
wer hat eigentlich schuld, wenn beim online banking die falsche kontonummer eingegeben wird, die bank oder der kunde.

danke für die hilfe
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.02.2005 20:19
Na, das ist wohl die Schuld des Kunden. Jedoch macht unser Online-Banking-Programm automatisch eine Plausibilitätsprüfung der Kto.-Nr. (Prüfziffernrechnung). Die eingegebene Kontonummer kommt dann immer (zumindest rechnerisch) hin.

Schönen Gruß
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.02.2005 08:34
Ja wie soll die bank den daran schuld sein??

Da kann ja nicht immer jemand kontrollieren ob ne konto nummer richtig ist. Das ist nicht möglich!!!!
nullnyx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.02.2005 08:55
Da würd sie sich zugegeben schwertun, ja.
Aber die Prüfziffernberechnung sollte die meisten Falscheingaben von vorneherein unterbinden, wie Cupra schon sagt...

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life is endless adventure...

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.02.2005 09:11
Normal gibt es sowas nicht, das man die falsche Kontonummer eingibt, weil es einem sofort angezeigt wird, wenn etwas falsch ist. Falls es jedoch wirklich durchgeht, ist der Kontoinhaber schuld, und nicht die Bank.
Was kann eine Bank dafür, wenn der Kontoinhaber zu d**** ist, dass er eine Kto.Nr. richtig eingibt ;))

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Moritz
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.02.2005 20:34
Gibt man dafür nicht u.a. auch den Namen des Begünstigten an ?

Dachte immer, damit soll ausgeschloßen werde, daß Kto.Nr und Begünstigter unterschiedliche Personen sind und eben kein Geld "falsch" überwiesen wird.
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 08.02.2005 08:07
@ moritz

das ist alles quatsch!!

Normalerweise soll das zwar überprüft werden, aber in der praxis ist es ganz egal wenn du als empfänger einträgst!
Icewolf
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 08.02.2005 08:52
@ snowpac

das ist zwar richtig, falls dann aber was schief läuft, haftet die bank, allerdings übernimmt die bank dieses risiko, da das immer noch günstiger ist, als jemanden den ganzen tag überweisungen kontrollieren zu lassen
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2005 09:29
Wenn überweisungen zu uns kommen, gugn wir ob KontoNr. und Empfänger nahme übereinstimmen!
Wenn nciht, gehts wieda zurück!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Die Realität ist die Zukunft der Leute von Gestern!
Vergesst nicht, das sind Morgen wir!

http://www.kanzlei-wbp.de

sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2005 10:35
Hm. Bei uns wird auch geprüft ob bei eingehenden ÜW Kto.-Nummer und Name zusammenpassen und notfalls zurückgegeben.
Und zur Schuldfrage verweisen ich kurz auf die ABG (die sind eh bei allen fast gleich) indem unsere Kunden die Sorgfaltspflicht übertragen bekommen und somit für die Richtigkeit der Angaben haften !!

Grüßle sneszocker
nullnyx
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.02.2005 11:12
Also bei uns wird auch ab einem bestimmten Betrag (glaube EUR 1000) geprüft, ob Kto.-Nr. und _inhaber übereinstimmen. wenn nicht, gehts auch zurück...

Wir hatten auch schon den Fall, daß das gehalt eines Mannes auf das Kto. der Lebensgefährtin gehen sollte, aber wieder zurückgegeben wurde, eben aus diesen Gründen...

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sneszocker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2005 11:37
Naja es ist so dass alle ÜW geprüft werden (vom PC natürlich). Die die als abweichend rausflliegen werden dann von mitarbeitern bearbeitet.
Und zu der Sahce mit den Gehältern. Rechtlich darf des Geld der Lebensgefährtin garnicht auf sein Einzelkonto, das ham wir mal in der Schule gelernt. Aber klar ist dass es in der Praxis so läuft.

sneszocker
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2005 13:38
Also, es ist in den meisten KI so, dass erst ab einem gewissen Betrag die Übereinstimmung geprüft wird und dann auch maschinell. Analog der Vorgehensweise bei Lastschrift mit der TZ 04 (Abbuchungsaufträge).

Sollte der Eingang dann über einem gewissen Sockelbetrag liegen wird, so zumindest in unserem Haus, die kundenbetreuende Stelle informiert, die dann entsprechend votiert.

Schönen Gruß
 

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