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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Heiratsurkunde?
 
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.01.2005 13:37
Pleaze Herrmann help me!

Wieso benötige ich bei der Kontoeröffnung von Eheleuten die Heiratsurkunde?

P.S. Steht in dem Buch "Prüfungstraining für Bankkaufleute - Kundenberatung" von Achim Schütz
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2005 13:45
Ich heiße zwar nicht Hermann, aber ich denke mir, daß man die zum Nachweis des Namens braucht. Da steht nämlich drauf, ob man einen gemeinsamen Namen führt oder, wer seinen behält.
Und Ausweis ändern dauert ja immer noch.
Zudem ist der Güterstand erkennbar, Gütertrennung, Gütergemeinschaft.
wildecker
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.01.2005 13:47
Die Heirat muss so wie ziemlich alles dokumentiert sein. War beim FSA von ner Kundín letztens auch so. Die Verknüpfung war schon in 1994 angelegt und ich hab in 2004 einfach nur die zwei Eheleute beim FSA verbunden. Schon war ich der Depp der jetzt eine Dokumentation für die Heirat besorgen musste. Da hilft auch die Ausrede nichts, dass die beiden jetzt gleich heißen und dass die schon seit 94 verknüpft sind.

Naja hab jetzt die Heiratsurkunde. Steht aber auch nicht viel drin.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2005 13:58
Bei einem derartigen Fall sollte man an die notwendigen Formalitäten denken; hierzu gehört eine Heiratsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienstammbuch (vorrangig wegen Namen, welchen die Eheleute führen).
Durch die Heirat ist die Legitimation zu erneuern.
soeren_koeberl
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 25.01.2005 14:01
Danke! Jetzt bin ich schon wieder ein Stück schlauer. Und kann es in der mündlichen AP auch begründen.
josi02
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.01.2005 14:16
Frage: Sind die schon seit Jahren verheiratet oder erst frisch und sie hat noch keinen PA?

Wenn sie länger vh sind, braucht man keine HU sondern einen aktuellen PA, aber ohne PA und erst frisch vh brauchst du die HU zur legit. der namensänderung, da ein aktueller ausweis nicht vorliegt. (der aber nachgereicht werden sollte)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2005 17:58 - Geaendert am: 25.01.2005 19:55
In der Heiratsurkunde stehen die Geburtsnamen der Eheleute und der Familienname, der gewählt wurde. Kurz nach der Hochzeit wird (in der Regel die Braut) noch kein neuer PA vorhanden sein. So kann man sich mit dem alten Ausweis und der Heiratsurkunde legitimieren. Zudem wei0 man, auf welchem Namen das Konto eröffnet werden kann.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 25.01.2005 18:06
Gerade als Legitimation für die Namensänderung. Jedoch kann die in unserem Hause bei persönlicher Kenntnis der Heirat entfallen. Und da ich auf einer kleinen Filiale meine Arbeit verrichte ist das so gut wie immer so.... :-)

Schönen Gruß
 

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