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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Offene Immobilienfonds
 
MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.10.2002 20:07
Ich habe gelesen, dass man bei Immobilienfonds einen Steuervorteil von 40% hat. Wie kommt es dazu? Hat es was mit einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu tun?
lg Marina
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 16.10.2002 11:50
Noch sind Veräußerungsgewinne steuerfrei. Diese Veräußergsgewinne des Fondsmanager sind steuerfreie Ertragsanteile.
Ob dies auch noch in der Zunkunft gilt, ist fraglich.
Alpha182
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2002 13:55
Bei einem offenen Immo-Fond hast du ja keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern dies sind Einnamen aus Kapitalvermögen.

Nur bei einem geschlossenen könnte man z.B. die Abschreibungen steuerlich geltend machen.
Gecko
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 20.10.2002 15:02
beim offenen Immofonds hat der steuerliche Vorteil damit zu tun, daß der Immofonds seine Renditen aus dem Verkauf bzw. der Vermietung von Immobilien gewinnt.

Dam diese Einnahmen anders besteuert werden als herkömmliche Zinseinnahmen, ist bei den Immobiliefonds ein Teil der Dividende steuerfrei, Höhe hängt halt davon ab, wieviel in Immobielien investiert ist bzw. wieviel rendite aus den Mieteinnahmen kommt.

Je nach Fonds unterschiedlich, meißt so zwischen 40% und 70%.

MfG Gecko
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2002 17:02
bei dem besten offenen Immobilienfonds und somit fund award Sieger 2002- HausInvest- von der Commerzbank Grundbesitz Gesellschaft war der steuerfreie Ertragsananteil sogar bei 78%.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.10.2002 19:23
@geko
Bei Immobilien gibt es keine Dividende.
Die Erträge stammen aus
- Mieteinnahmen (steuerpflichtig)
- Veräußerungsgewinne (steuerfrei)
- Zinseinnahmen aus Kassenbestand (steuerpflichtig).
Gecko
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 21.10.2002 08:44
sorry ich meinte natürlich die Ausschüttung der Erträge :-)
Merton20
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2002 10:32
inländische Mieterträge: KEST und Est
ausländische Mieterträge: KEST keine Est
inländische Zinserträge: KEST und Est
ausländische Zinserträge: keine KEST aber Est
Bewerungsgewinne: steuerfrei
Veräußerungsgewinne nach Ablauf der Speku: steuerfrei

geplante Rechtsprechungsänderung:
offene Immobilienfonds nur noch steueroptimierte Anlage, wenn der Fonds ausländische Mieterträge generiert.

greetings
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2002 16:18
Was bedeutet est?
Ich hoffe doch nicht Einkommensteuer!
 

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