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Bereich Lob, Kritik und Anregungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Lob, Kritik und Anregungen

Neuheiten 2005
 
Konstantin
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 17:56
Hallo Leute, ich brauch mal Hilfe.

Ich hab am Montag Mündliche Prüfung und bisher habe ich keine Ahnung was sich zum Jahresanfang alles geändert hat.
Ich hab gehört Erträge aus Lebensversicherungen müssen Versteuert werden und wenn sie nach dem 60. ausgezahlt werden, dann nur zur Hälfte.
Weiß einer mehr zu sagen oder ist das alles was man zu Versicherungen wissen muß?
Noch eine Frage Wie ist es mit der Eigenheimzulage es wurde lange spekuliert ob sie abgeschaft wird aber bisher hab ich noch nicht gehort ob sich etwas geändert hat.

Ich hab es leider versäumt die Kollegen heut in der Bank zu fragen daher wende ich mich an euch.

Danke
Kattel
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.01.2005 18:10
Das mit der LV stimmt. Jedoch ist es ganz gut zu erwähnen, dass der Steuersatz z.B. bei Auszahlung mit 65J nur bei 18% liegt. Viele glauben an viel höhere Sätze.
Hab Mi. mündliche.
Das mit der Eigenhaimzulage weiß ich leider nicht. Ich hatte vor das gar nicht erst zu erwähnen. ;-)
Konstantin
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 18:23
Hab jetz mal über google gelesen das die Eigenehimzulage erstmal bleibt sie in 2004 weil die Streichung vom Bundesrat abgelehnt wurde.
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2005 10:02
Zur Streichung der Eigenheimzulage ist Folgendes festzustellen:
Die Eigenheimzulage bleibt zunächst bis Februar 2005 unverändert! Dann entscheidet der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat erneut über diese Förderung.
Die Bundesregierung wollte die Eigenheimzulage ursprünglich schon zum 1. Januar 2005 komplett streichen.

Eingangssteuersatz bei der ESt:
2005 wird der Eingangssteuersatz von derzeit 16 % auf 15 % gesenkt, der Höchststeuersatz von 45 % auf 42 % gesenkt.

Der Eingangssteuersatz greift, sobald das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag von 7.664 Euro pro Person im Kalenderjahr überschreitet. Der Spitzensteuersatz gilt ab einem zu versteuernden Einkommen pro Jahr von 52.112 Euro (Ledige).

Einen Überblick über weitere Änderungen 2005 gibt folgender Link:
" http://www.bundesregierung.de/-,413.761235/artikel/Uebersicht-ueber-gesetzliche-N.htm "
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.01.2005 19:23
Danke @cashguard für den Link.
Bis jetzt nahm ich an, dass sich im neuen Jahr kaum etwas ändert wird. Wenn man aber die Liste der Bundesregierung anschaut, erschrickt man von der Fülle der Änderungen.
Konstantin
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.01.2005 19:38
Ebenfalls Danke von mir.

Interessant auch die Änderungen zur Riester-Rente da wir die in Zukunft verstärkt verkaufen werden müssen.
 

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