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Aufgebotsverfahren
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Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 11:50
Kann mir irgendjemand sagen was ein Aufgebotsverfahren ist? Es geht dabei um nen Nachlassfall und ein verlorengegangenes Sparbuch...
cb2razm
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 11:54
Beim Aufgebotsverfahren wird eine meldung im Amtsblatt und einem zweiten öffentlichen anzeiger der Stadt eine Meldung abgedruckt in der der derzeitige Besitzer des Sparbuchs dazu aufgefordert wird dieses innerhalb einer bestimmten Frist abzugeben.
stepsi
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.01.2005 11:55
das hab ich mal fürs berichtsheft geschrieben.. hoffe es hilft dir weiter...

Falls das Sparbuch jedoch Abhanden gekommen ist oder zerstört wurde muss der Kunde das seiner Sparkasse unverzüglich melden, damit das Sparguthaben gesperrt werden kann. Außerdem muss ein neues Sparbuch im Zuge der Verlustmeldung ausgestellt werden.

Dafür wird das Sparbuch für kraftlos erklärt.
1. Das Verfahren der Kraftloserklärung durch ein Aufgebot einzuleiten. Dies ist nötig wenn das Guthaben über 25.000,00 Euro beträgt oder die Angaben des Kunden nicht glaubhaft erschei-nen. In der Sparkasse kann der Vorstand das Aufgebotsverfahren selbst durchführen, das liegt an dem öffentlich rechtlichen Charakter des Kreditinstituts.
2. Die einfachere Möglichkeit ist das Sparkassenbuch ohne Aufgebotsverfahren aufzulösen. Dies kann vom Mitarbeiter selbst je nach Kompetenz und Berag veranlasst werden.
schnigger
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 07.01.2005 11:55
des wird bei sparbüchern gemacht wo viel geld drauf is!
und da muss der kunde mit zum amtsgericht
und dann wird des sparbuch öffentlich aufgeboten-quasi
wird ausgehängt das des sparbuch nr. 2143242 verloren
ist und so - und nach ablauf einer best. Zeit
ist es kraftlos erklärt und
dann kann ein neues ausgestellt werden

mfg
Mr. Grill/Perczynski
Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 11:57
Vielen Dank das hilft mir schon weiter!! Das ist dann aber schon mit wahnsinnig viel Aufwand verbunden, oder?
cb2razm
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 12:03
Ja, stimmt schon. Das ist viel aufwand, aber es lohnt sich. Jedenfalls bei Sparkonten mit viel Geld drauf.
Nici01
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:04
na zumindest sind wir dann auf der sicheren Seite ;o)
cb2razm
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 12:06
EBEN!!!
Und das die Bak kein rechtlichen Ärger kriegt ist das was zählt!
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.01.2005 12:10
Außerdem nimmt die Bank ja auch Gebühren dafür ;-)

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Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen liegt nur an der Blödheit ihrer Bewunderer...

cb2razm
Rang: IPO

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Verfasst am: 07.01.2005 12:13
Kann demzufolge auch ne gute Einnahmequelle sein, auch wenn die Erträge nicht wer weis wie hoch sind.
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.01.2005 12:15
So, habe mal eben nachgeschaut:

Augebotsverfahren:
ohne formelles Verfahren: 15 €uro
mit Durchführung eines internen Aufgebotsverfahrens: 25 €uro
mit Durchführung eines gerichtlichen Aufgebotsverfahrens: 35 €uro...

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:20
Da seit ihr aber billig
Alea
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 07.01.2005 12:23
Wieviel nehmt ihr denn?

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:25
- ohne Kraftloserklärung EUR 30,00
- aufgrund Kraftloserklärung durch Vorstand EUR 120,00 ( enthält alle Fremdkosten )
- Abbruch Aufgebot nach Veröffentlichung EUR 50,00
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:27
Macht Boersenguru zum Admin hier!

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yOu ShiT On Me, i ShIt oN YoU!
YoU PuT a HiT oN mE, I pUt a hIt On YoU!
A 3y3 4 a 3y3 NiGg4!!
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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:29
Ja nee is klar.
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:32
find ich echt....

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:35
Dann nenn mir mal einen guten Grund warum? Außer, dass du mit Katja nicht zurecht kommst.
Benji
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:39
Das mal beiseite, aba das du das weisst spricht dafür das du informiert bist, du hast plan worum es hier geht, bist viel online, kritisierst nciht, sondern antowrtest!
Was brauch ein admin heir mehr?
und man kann schwer bei dir schleimen!
Spricht für selbstbewusst sein um die hiesigen regeln durchzusetzen udn keine ausnahmen zu machn!

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Boersenguru
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 07.01.2005 12:41
Schleimer :-) ....trotzdem Danke
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