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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Steuern bei festverz. Wp
 
MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 12.10.2002 17:00
Hallo, bei einer Dividenden gilt ja das Halbeinkünfteverfahren, wie sieht es denn bei festverz.. Wp aus wenn ein Kursgewinn vorliegt der versteuert werden muss. Rechnet man da mit 30% KESt?
Rotermund
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.10.2002 18:39
Kursgewinne werden zur Hälfte (Halbeinkünfteverfahren) in die Einkommensteuererklärung eingetragen und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Also keine KESt bzw. ZAST.

Heinz Rotermund
HRotermund@aol.com

MarinaR
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 14.10.2002 00:16
alles klar dankeschön
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 15.10.2002 19:01
Die Aussage, dass nur die Hälfte in die Steuererklärung eingetragen wird, ist nicht richtig.
Es wird eine Zeile, wie bereits bei Dividenden geben, das für Halbeinküfte vorgesehen ist. Das Finanzamt wird dann den Betrag halbieren.
Ob diese Regelung noch nach der Regierungsbildung gilt, ist noch unklar.
 

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