Kleine Ergänzung zu Merton20
Die Kontoinhaber sind über den Eingang des Beschlusses zu informieren.
Aber:
Der Schuldner könnte Vollstreckungsschutz beantragen und der Kontomininhaber seine Rechte an dem Guthaben geltend machen.
Außerdem kann der Kontomitinhaber das Oder-Konto in eine Und-Konto umwandeln, wenn eine entsprechende Klausel im Kontovertrag vorhanden ist.Heinz Rotermund
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