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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

hilfe! wer weiß was! [Preisangabenverordnung]
 
Julchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.10.2002 10:23
weiß jemand was eine Preisabgabeverordnung ist ??
Slaytanic
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.10.2002 10:48
Die Preisangabenverordnung ist soweit ich weiß eine gesetzliche Verordnung, die besagt, das Kreditinstitute insbesondere bei Krediten eine genaue Angabe über die Kosten machen müssen.
broker9
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 10.10.2002 11:08
Es ist z.B. geregelt, das jedes KI einen Effektiven Zinsatz angeben muss,damit Kunden genau wissen, wieviel sie für ein darlehn zahlen.
Slaytanic
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 10.10.2002 11:15
jepp, und wenn diese gesetzlichen angaben vergessen werden gibt es regelungen dafür, so wird z.b. beim vergessen des nominalzinses der gesetzliche zinssatz festgelegt ( laut BGB 4%)
hier die pflichtangaben, an die ich mich noch erinnern kann:

Nominalzins
Effektivzins
Alle mit dem Kredit verbunden Kosten( z.b. Gebühren)
Laufzeit/Raten
Kündigunsmodalitäten
Wiederrufsbelehrung

mehr fällt mir jetzt auf Anhieb nicht ein. Guck mal in den Schulbüchern, ich denke, da müsstest du was brauchbares finden

Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.10.2002 12:02
Steht in der PangV nicht nur, wie man die Angaben berechnet??

Was angegeben werden muss steht doch im BGB, oder?
TripleHHH
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 10.10.2002 18:23
Nein er hat teilweise recht.
In der PAV müssen stehen:

Effektivzins
Zinssatz pro Monat
Mindestdarlehnsbetrag
Aufschlüsselung aller Gebühren
 

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