hilfe! wer weiß was! [Preisangabenverordnung] |
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Verfasst am: 10.10.2002 10:23 |
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weiß jemand was eine Preisabgabeverordnung ist ?? |
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Verfasst am: 10.10.2002 10:48 |
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Die Preisangabenverordnung ist soweit ich weiß eine gesetzliche Verordnung, die besagt, das Kreditinstitute insbesondere bei Krediten eine genaue Angabe über die Kosten machen müssen. |
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Verfasst am: 10.10.2002 11:08 |
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Es ist z.B. geregelt, das jedes KI einen Effektiven Zinsatz angeben muss,damit Kunden genau wissen, wieviel sie für ein darlehn zahlen. |
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Verfasst am: 10.10.2002 11:15 |
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jepp, und wenn diese gesetzlichen angaben vergessen werden gibt es regelungen dafür, so wird z.b. beim vergessen des nominalzinses der gesetzliche zinssatz festgelegt ( laut BGB 4%)
hier die pflichtangaben, an die ich mich noch erinnern kann:
Nominalzins
Effektivzins
Alle mit dem Kredit verbunden Kosten( z.b. Gebühren)
Laufzeit/Raten
Kündigunsmodalitäten
Wiederrufsbelehrung
mehr fällt mir jetzt auf Anhieb nicht ein. Guck mal in den Schulbüchern, ich denke, da müsstest du was brauchbares finden |
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Verfasst am: 10.10.2002 12:02 |
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Steht in der PangV nicht nur, wie man die Angaben berechnet??
Was angegeben werden muss steht doch im BGB, oder? |
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Verfasst am: 10.10.2002 18:23 |
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Nein er hat teilweise recht.
In der PAV müssen stehen:
Effektivzins
Zinssatz pro Monat
Mindestdarlehnsbetrag
Aufschlüsselung aller Gebühren |
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