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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
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Kapitalrücklagen???!!! -wichtig-
 
marinchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.12.2004 11:23
Kapitalrücklagen!!
wie werden sie gebildet und wie entstehen sie??
kann mir da einer helfen?
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.12.2004 11:26
Kapitalrücklage

Kapitalrücklagen sind Einlagen der Gesellschafter, die kein gezeichnetes Kapital sind. Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sind als Kapitalrücklage nachfolgende Beträge auszuweisen:

-der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschliesslich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird (Agio bei Anteilsausgabe);
-der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird (Agio bei Wandel- und Optionsanleihen);
-der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
-der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.

Bei GmbH´s sind zudem Gegenpositionen zu aktivieren und eingeforderte Nachschüsse als Kapitalrücklagen auszuweisen.

Kapitalrücklagen sind bei Aufstellung der Bilanz zu bilden oder aufzulösen. Dabei kann eine Untergliederung der Position "Kapitalrücklagen" erfolgen. Bei Aktiengesellschaften kann eine Auflösung der Kapitalrücklagen nur erfolgen, wenn ein Jahresfehlbetrag ausgeglichen werden muss und hierfür kein Gewinnvortrag genutzt werden kann. Diese Regelung dient dem Gläubigerschutz. Kommt es zu einer Entnahme von Kapitalrücklagen, muss dies in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Bei einer GmbH können Entnahmen bereits durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Gesetzliche Beschränkungen ergeben sich nur aus § 30 GmbHG.

-----------------------------------------------------------------------------------------Nichts ist umsonst, sogar der Tod kostet das Leben!!! Also macht das beste auch eurem Leben!!!

sucka
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 22.12.2004 11:26
Kapitalrücklagen entstehen u. a., wenn eine AG Aktien mit einem Agio ausgibt. Dieses Agio fließt in die Kapitalrücklagen.
SnowPac
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 22.12.2004 11:42
Hi marinchen,

kann deine Mail leider nicht lesen, das bei uns javaskript aktiviert ist.

Wenn du noch was wolltest poste es bitte hier rein!!!

-----------------------------------------------------------------------------------------Nichts ist umsonst, sogar der Tod kostet das Leben!!! Also macht das beste auch eurem Leben!!!

marinchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.12.2004 09:31
Wenn ich jetzt noch wüsste was ich dir als letztes geschrieben hab =) ist schon wieder so lang her :P
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2004 09:38
Kapitalrücklagen sind Einlagen der Gesellschafter, die kein gezeichnetes Kapital sind. Nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches sind als Kapitalrücklage nachfolgende Beträge auszuweisen:

der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschliesslich von Bezugsanteilen über den Nennbetrag oder, falls ein Nennbetrag nicht vorhanden ist, über den rechnerischen Wert hinaus erzielt wird (Agio bei Anteilsausgabe);
der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird (Agio bei Wandel- und Optionsanleihen);
der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten.
Bei GmbH´s sind zudem Gegenpositionen zu aktivieren und eingeforderte Nachschüsse als Kapitalrücklagen auszuweisen.

Kapitalrücklagen sind bei Aufstellung der Bilanz zu bilden oder aufzulösen. Dabei kann eine Untergliederung der Position "Kapitalrücklagen" erfolgen. Bei Aktiengesellschaften kann eine Auflösung der Kapitalrücklagen nur erfolgen, wenn ein Jahresfehlbetrag ausgeglichen werden muss und hierfür kein Gewinnvortrag genutzt werden kann. Diese Regelung dient dem Gläubigerschutz. Kommt es zu einer Entnahme von Kapitalrücklagen, muss dies in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen werden. Bei einer GmbH können Entnahmen bereits durch einfachen Gesellschafterbeschluss erfolgen. Gesetzliche Beschränkungen ergeben sich nur aus § 30 GmbHG.
marinchen
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 28.12.2004 10:28
danke :)
isabelle84
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.12.2004 10:45
kein thema:-)
 

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