Wie berechne ich das? |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:11 |
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Kann mir jemand vielleicht die Formel für die Zinsrechnung geben bzw. die erste Aufgabe für mich ausrechnen?? Es wird monatlich 150 Euro angelegt, 4 Jahre Laufzeit, Zinssatz 3,00% . Gefragt ist das Endkapital. |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:17 |
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Müßte für n Azubi fast ausgelernten Azubi eigentlich ein Kinderspiel sein! |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:19 |
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@florianlessmann
und für nen Kundenberater erst recht. Dann helf doch nem dumme Azubi einfach weiter... Weil arbeit scheinst du ja nicht zu haben... |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:21 |
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Ja der Kommentar scheint dem Problem ungemein geholfen zu haben, ich weiß es nämlich auch nicht. In meiner Formelsammlung lässt sich auch nichts entdecken. |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:36 |
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Die Formel weiß ich gerade auch nicht, aber du kannst doch auch jedes Jahr einzeln rechnen oder?
Also wenn er jedes Jahr die Zinsen ausbezahlt bekommt und die mitangelegt werden, dann komm ich auf eine Lösung von: 7756,45 €.
Hab jedes Jahr einzeln gerechnet, so dass ich folgende Ergebnisse bekomme:
1. Jahr:
1800,00 + 54,00 (Zinsen) =1854,00
2. Jahr
1854,00 + 1800,00 + 109,62 (Zinsen) = 3763,62
3. Jahr
3763,62 + 1800,00 + 166,91 (Zinsen)= 5730,53
4. Jahr
5730,53 + 1800,00 + 225,92 (Zinsen) = 7756,45
keine Ahnung, obs stimmt... |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:39 - Geaendert am: 06.12.2004 12:57 |
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Die Frage ist ja auch, wann die Zinsrechung erfolgt, monatlich, jährlich, im Voraus oder nachträglich.... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:40 |
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Nee, ich glaub das stimmt ne. Wenn er monatlich zahlt müssten die jeweiligen 150,- € für jeweils 30 Tage mit 3% verzinst werden. Du gehst ja von einem Einmalbetrag aus. |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:42 |
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@Pretty
Genau so würde ich es auch machen. Ich hab auch schon überlegt. Du kannst die vorhandenen Zahlen nicht in die Zinsformel( Z= KIP/100*360) bzw. in die Zinseszinsformel setzten( KN=KO*qN)
Aber was ist, wenn du nicht 4 Jahre sondern z.B 15 JAhre ausrechnen musst?
Dann rechnest du dich dumm und dämlich!liebe Grüße Jenny |
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Verfasst am: 06.12.2004 12:51 |
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Kann die Lösung 7648,52 € sein? So rechnet jedenfalls unser Modellrechner. |
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Verfasst am: 06.12.2004 13:00 |
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Unser Modellrechner sagt 7652,89 |
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Verfasst am: 06.12.2004 13:00 |
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dann trauen wir mal der edv... auch wenn es in prüfungen etc nicht weiterhilft, dass das system das errechnen kann.... +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Dem Leben entkommt keiner lebendig! |
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Verfasst am: 06.12.2004 13:22 |
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@all danke für eure Antworten.
Schade, dass mir keiner ne Formel nennen kann. Hab schon in sämtlichen hier vorhandenen Büchern nachgeschaut. Bin jetzt leider immernoch genauso dumm wie vorher. |
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Verfasst am: 06.12.2004 18:38 |
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Es handelt es sich hier um eine Rentenendwertberechnung. Dazu bräuchte man die Angabe, ob vor- oder nachschüssig gezahlt wird. |
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Verfasst am: 06.12.2004 18:44 - Geaendert am: 06.12.2004 18:44 |
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Annahme: vorschüssige Bezahlung, somit immer zu Beginn des Monats
Rentenendwert = 150 *(12+(6,5*0,03))*(1,03^4-1):0,03=7.652,90 |
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Verfasst am: 06.12.2004 18:47 |
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Formel für Rentenendwertberechnung (vorschüssig)
Rn = R*(12+6,5*(q-1))* (q^n-1):(q-1) |
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Verfasst am: 06.12.2004 19:37 |
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Hier eine Ergänzung zur Antwort von Herrmann
Der Rentenendwert nach n Jahren ( R n ) bei unterjähriger Rentenzahlung berechnet sich wie folgt:
R n = r e * ( q^n – 1 ) / p
Wobei r e die Ersatzrente pro Jahr ist. Sie berechnet sich:
nachschüssig:
r e = r * [ m + p ( m – 1 ) / 2 ]
vorschüssig:
r e = r * [ m + p ( m + 1 ) / 2 ]
r := mtl. Rentenzahlung
p := Zinssatz p.a.
q := 1+p
m := Anzahl der unterjährigen Zahlungen |
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Verfasst am: 06.12.2004 20:08 - Geaendert am: 06.12.2004 20:13 |
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q ist falsch beschrieben
richtig ist: q = 1 + p/100
Wenn p = 3 %, dann q = 1 + 0,03 = 1,03 |
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Verfasst am: 06.12.2004 22:07 |
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Eine Frage:
Muss man dieses ganze Formelwirr/warr wirklich so beherrschen?
Ich peil gar nichts!!! |
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Verfasst am: 06.12.2004 22:15 |
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Nein. Zumindest braucht meiner Ansicht nach ein Kundenberater meiner ansicht nach lange komplizierte Formeln nicht auswendig wissen.
In der Praxis haben wir unseren PC, der die Lösungen ansspuckt. Im Unterricht haben wir unsere Bücher, zu Hause zusätzlich das Internet und eine mündliche Prüfung wird kein Prüfling scheitern, wenn er diese Formel nicht parat hat. |
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Verfasst am: 06.12.2004 22:48 |
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Anstonsten gibt es auch Formelsammlungen.... _________________________________
L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein) |
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