Definition: Einrede der Vorausklage |
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Verfasst am: 02.12.2004 15:22 |
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Wie definiert ihr in einfachen Sätzen diie Einrede der Vorausklage?? |
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Verfasst am: 02.12.2004 15:37 |
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Mal auf Bürgschaft bezogen:
Der selbstschuldnerisache Bürge verzichtet auf die Einrede der Vorausklage, das heißt:
Er darf nicht verlangen, dass das KI erst von den Kreditnehmer die Zahlung gefordert wird, sondern muss auf erstes Verlangen zahlen. |
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Verfasst am: 02.12.2004 16:28 |
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Was Flummi definiert hat, ist der "Verzicht auf Einrede der Vorausklage".
Die "normale" EdV bedeutet, dass der Bürge von dem Kreditinstitut die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des eigentlichen Schuldners verlangt. Und erst dann, wenn dieses erfolglos war, muss der Bürge zahlen! |
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Verfasst am: 02.12.2004 16:30 |
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bleiben wir mal bei der Bürgschaft
Gewöhnliche Bürgschaft
Der Bürge kann die Zahlung verweigern, solange der Gläubiger nicht eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Hauptschuldners versucht hat.
Macht der Bürge von der Einrede der Vorausklage Gebrauch, muss der Gläubiger zunächst die Zwangsvollstreckung betreiben. Ist diese erfolglos, kann der Bürge in Anspruch genommen werden.
oder
Verzicht der Einrede der Vorausklage
(selbstschuldnerische Bürgschaft)
daher der Bürge kann vom Gläubiger direkt in Anspruch genommen werden. Der Bürge kann die Zwangsvollstreckung nicht verlangen.
ist doch easy oder???????????don`t worry be happy |
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Verfasst am: 02.12.2004 16:50 - Geaendert am: 02.12.2004 16:52 |
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Eine Privatperson kann, wenn sie nicht auf dieses Recht verzichtet hat, den Einwand (Einrede) vorbringen, dass der Gläubiger erst beim Hauptschuldner in das bewegliche Vermögen vollstrecken lassen soll (klagen), bevor er das Geld vom Bürgen verlangt. |
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Verfasst am: 02.12.2004 20:22 |
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siehe auch die Vorschriften des §771 BGB ff.
bei den meisten selbstschuldnerischen BÜ´s verzichtet der Kunde auf die Einrede der Vorausklage (zunächst Vollstreckung in das Vermögen des Hauptschuldners), der Anfechtbarkeit (gerichtliche Anfechtbarkeit der sofortigen Zahlung / daher Bank muss nicht gerichtlichen Titel zur Vollstreckung erwirken) und der Aufrechenbarkeit (Forderungen des Hauptschuldners gegen das KI wie z.B. bestehende Sparguthaben werden nicht mit der zu Grunde gelegten Verbindlichkeit verrechnet).
Sind schon ziemlich heftige Einschnitte, aber bedeutet mehr Sicherheit für die Bank.
Schönen Gruß |
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