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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

-Flatnotierung-
 
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2004 19:20
Guten Abend zusammen,

ich hab da nochmal eine kleine frage, bzw. großes Problem *grinst frech*

Ich bräuchte mal eine kurze Zusammenfassung über die Flatnotierung, warum es so ist, was es bedeutet und vorallem die Nachteile der Flatnotierung. Ist jemand so fit?

Kurz und knapp damit ichs mir für die klausur merken kann.

Danke im voraus!!

LG,
Eure Sontje
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2004 20:06
Beispiel:
Genussscheine werden fast ausschließlich in Prozent vom Nennwert notiert. Im Gegensatz zu Schuldverschreibungen erfolgt die Notierung "flat", d. h., die aufgelaufenen Stückzinsen sind bereits im Kurs des Genussscheins enthalten. Aufgrund dieser Notierung steigt der Kurs des Genussscheins zwischen den Ausschüttungsterminen an. Am Tag der Ausschüttung fällt der Kurs etwa um die Höhe des Ausschüttungsbetrages.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2004 20:12
Flat-Notierung der Anleihe

Ab dem 19. April 2004 wird die Anleihe der Deutschen Nickel AG auf unbestimmte Zeit flat gehandelt. Die Flat-Notierung bedeutet, dass bei einem Kauf/Verkauf der Anleihe die Stückzinsen nicht mehr separat in der Abrechnung aufgeführt und ausgeglichen werden. Grundsätzlich muss ein Erwerber der Anleihe, weil er bis zum nächsten Zinstermin (30.08.2004 bzw. 01.09.2004) den gesamten „Kupon“ erwirbt, die seit dem letzten Zinstermin bis zum Erwerbszeitpunkt aufgelaufenen Stückzinsen ausgleichen. Dieser Ausgleich entfällt nach Umstellung auf die sog. Flat-Notierung. Die Stückzinsen nach Umstellung auf die sog. Flat-Notierung nunmehr dem Kurswert zugeschlagen.
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 29.11.2004 22:18
Aber was ist dann ein nachteil von der flatotierung?
Das eventuell der Kurs am Tag der aussschüttung wieder auf den Einstiegskurs fällt?
*kopf raucht*

Ein thema mit sieben siegeln :-(

Was sindkurz und knapp Probleme bei der Flatnotierung.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.11.2004 23:25
Wenn die Stückzinsen nicht mehr einzeln aufgeführt werden, dann kann man auch keine gezahlten Stückzinsen (im Stückzinstopf) gegenrechnen. Der Ertrag wird als Kursgewinn ausgewiesen.
Plueschi
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 30.11.2004 12:03
*hand an kopf klatscht*

oh man, manchmal steh ich ja auf der leitung ;-)
Es hat klick gemacht, ich danke dir. Nun kann die Klausur morgen kommen!! :-)
 

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