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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Pfandrecht - Spezialfall
 
Timmyfcg
Rang: IPO

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Verfasst am: 26.11.2004 18:13
Vielleicht kann mir irgendwer weiterhelfen:

Ein Pfandgeber verpfändet einen indossierten Orderlagerschein an ein KI. Könnt Ihr mir weiterhelfen folgenden Rechtsfolgen zu orden?

Die Personen: Pfandnehmer, Pfandgeber, Lagerhalter (Die Ware liegt in einem Lagerhaus)

Wer ist unmittelbarer Besitzer, wer mittelbarer Besitzer und wer Eigentümer?

Mein Tipp:

unmittelbarer: Lagerhalter
mittelbarer: Pfandnehmer
Eigentümer: Pfandgeber

Weiß nicht ob das stimmt. Über Antworten würde ich mich freuen.

Tim
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 26.11.2004 20:05
mittelbarer Besitzer: Bank = Pfandnehmer
unmittelbarer Besitzer: Lagerhalter
Eigentümer: Pfandgeber

Bei der Verpfändung wird nur die Ware bzw. das Dokument, welches es verbrieft (Traditionspapier, d.h. die Übergabe des Dokuments ersetzt die Warenübergabe) übergeben.

Eigentümer bleibt der Pfandgeber.

Schönen Gruß
 

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