Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 43
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Frage an die Sparkässler
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 
philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:29
Hey Leute,

ich hab da mal ne Frage. Mein Bruder hat sein Konto bei der Sparkasse. Die lassen ihn da immer ueberziehen, was er aber nicht mehr will. Kann man da bei euch bei nem normalen Girokonto ne Sperre einbauen, sodass eben auch eingehende Lastschriften nicht mehr belastet sondern zurueckgegeben werden??
atomic_boarderin
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:33
ja klar, es gibt da ne zusatzvereinbarung "guthabenkonto" damit kommt er sicher nich ins soll, allerdings kann er dann auch keine daueraufträge mehr einrichten....
SWAT
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:34
Klar geht so was.
Er muss sein Konto nur so umstellen, dass es auf reiner Guthabenbasis geführt werden soll.
Ansich ganz simpel...

-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:35
so dachte ich - und mein bruder - auch. witzigerweise haben die trottel in seiner filiale ihm scheinbar gesagt, das ginge nur, wenn man ihn in bonitaetsklasse 6 einstufen wuerde... was natuerlich auch nicht in seinem interesse liegt... dazu noch mal ein kommentar bitte?

danke!!
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:35
Bloß darf er nachher nicht wieder kommen und das ganze wieder umstellen wollen. Da werden wir nämlich sauer...
philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:37
na er wirds nicht sein leben lang so lassen wollen... aber fuers studium halt doch!
guinness69
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:38
Babe: das mit den daueraufträgen hat sich erledigt. Sind jetzt zugelassen dank der automatischen vordisposition :-)
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:40
Also, es ist ein Aufwand, eine Dispolöschung zu machen, die Karte und das Konto entsprechend zu sperren. Wenn der Kunde dann 1 Monat später wiederkommt deswegen, werd ich sauer...

Aber wenn das jahrelang nicht geändert wird, ist das schon ok.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:41
Also bei uns kann man Guthabenkontos nur noch bei Sozialhilfeempfänger einstellen. Sonst nicht. Bis vor 2 Monaten ging es, aber jetzt nicht mehr.
SWAT
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:41
@ babe

Also das mit den Daueraufträgen stimmt nicht!
Bei uns ist das einrichten von Daueraufträgen weiterhin möglich.
philosophin
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:42
ok, cool. danke. aber was ist denn nun mit der bonitaetsklasse? kannst du mir dazu vielleicht noch was sagen? waer echt lieb....

finds voll cool von euch, dass ihr so schnell antwortet... danke und *bussi* an euch alle!
MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:42 - Geaendert am: 26.11.2004 13:42
Hm, wenn dein Bruder einen Dispo hat, dann braucht er ihn einfach wieder streichen lassen, somit kann er auch nicht mehr überziehn.
Wenn er jedoch eine Überziehungslinie, die sich automatisch einstellt hatte, dann kann er es nicht mehr überziehn, weil die die Überziehungslinie gestrichen wurde :D

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
Als du geboren wurdest, lachten alle und du weintest. Lebe so, dass wenn du stirbst, du lachst, und andere weinen!!
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

SWAT
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:43
@ Boersenguru

Also das ist mir neu.
Wir können sogar Firmenkonten auf Guthabenbasis führen, wenn die Firmen es wünschen.

-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:46
@ SWAT laut Arbeitsanweisung dürfen nur noch bei folgenden Konten eine Guthabenvereinbarung getroffen werden. Minderjährige, Sozialhilfeempfänger, Asylanten, Betreute, Mündel, Tankstellenkonto, Lottosonderkonto. sonst nicht mehr.

Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:49
Also bei uns gibt es generell keine Überziehung, außer es ist ein Dispo eingeräumt!

Den Dispo kann man auch jederzeit wieder löschen, dann geht keine Überziehung mehr......


@philo, krieg ich jetzt auch ein Bussi ? *liebschau*

*g*

und schon wieder einer von active1

So long...... active one!!!!


Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:50
Gibt aber doch die Sperre 06, Keine Überziehung?!

_________________________________

L‘enfer, c‘est les autres!
(Jean-Paul Sartre)
_________________________________

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschiche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

SWAT
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:51 - Geaendert am: 26.11.2004 13:54
@ Boersenguru

Du schmeist da was durcheinander.

Die von Dir genannten Personengruppen MÜSSEN die Konten auf Guthabenbasis geführt bekommen.
Bei ALLEN anderen Kunden kann eine Guthabenvereinbarung auf Wunsch eingerichtet werden.

-------------------------------------------------------------------------------------------
Sämtliche Rechtschreibfehler in diesem Text sind urheberrechtlich geschützt.

MaGGoTCoRp
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:52
Da geb ich Swat recht
-.-
sparkassenmaus1
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:55
@philo: Das mit den Bonitätsgruppen gibts bei uns nicht. Und wenn der Kunde von sich aus nicht überziehen will, mache ich auch kein Guthabenkonto, sondern lösche die Überziehung lt. Kundenwunsch.
Boersenguru
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 26.11.2004 13:56
Nein. Ich hab deswegen schon Probleme mit der Zentralen Nachbearbeitung bekommen. Aber ist ja auch egal. Wer sein Konto nicht überziehen will, der soll eben guckwen, dass Geld drauf ist.
 Gehe zu Seite ( 1 | 2 | 3  | >> )
 

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse