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Bereich Wertpapiere, Derivate, Börse
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Wertpapiere, Derivate, Börse

Steuern bei Dividenenauszahlung
 
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 16:09
Ich verstehs einfach nicht.

wenn ein FSA besteht, wird keine KEst berechnet und der FSA wird nur mit der hälfte belastet.

wenn kein FSA besteht wird dann nur die häfte besteuert oder der gesamte ertrag versteuert?

und wie ist es wenn der kunde eine dividendenzahlung von 4000€ hat und noch eine freigrenze beim FSA von 200€ hat. wie werden dann die steuern berecnet und wie wird der FSA beanschlagt??

Schon mal danke im vorraus
MueMa
Rang: IPO

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Verfasst am: 22.11.2004 16:37
Hi.

Also ich kenns mal so.

Ohne FSA KeSt und Soli auf die 4000,- € =>

Bardividende 4000
-20 % von 4000 = 800
-5,5 % von 800 = 44
Gutschrift = 3156

mit FSA von 200,- € würde sich der FSA verdoppeln so dass nur noch auf 3600,- € die KeSt und Soli berechnet =>

Bardividende 4000
-20% von 3600 = 720
-5,5 % von 720 = 39,60
=Gutschrift = 3240,40

So müsst es sein.

Wenn man die Steuerschuld bei der Einkommensteuerveranlagung berechnen will, muss man die Bardividende durch 2 teilen. Also 4000/2 = 2000 diese mit dem persönlichen Steuersatz multiplizieren zb 35 % 2000 *0,35= 700 darauf noch 5,5 % Soli (=700*0,055=38,50). Dies mit der bereits gezahlten KeSt verrechnen und man hat die Steuerschuld bzw Gutschrift.

Hoffe konnte dir helfen viel glück am Mittwoch.

Greets MueMa
Einfach_Steffi
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 16:46
danke ich glaub jetzthab ichs geschnallt. dir auch viel glück am mittwoch
Kraule22
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2004 16:48
schließe mich der Berechnung an...

Man darf nur nicht vergessen, wenn man einen Teil für den FSA abgezogen hat, das man diesen auch wieder draufrechnet bei dem Gutschriftsbetrag.

Gruß Patrick
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 19:55
Ähm,

ich glaube das hat sich geändert. Ich meine, die Kapitalanlagegesellschaft, bei der der Kunde seine WP hat berechnet auf die Hälfte des Betrages (Halbeinkunft - steuerpflichtiger Ertrag) die KESt und Soli. Abzüglich des restlichen verbleibenden FA-Volumens.

Ganz genau kann ich das auch nicht mehr sagen.

Schönen Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2004 19:57
Die Fondsanteile werden steuerechtlich so behandelt, wie die Effekten, die im Fonds sind.
 

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