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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

AP BBL Sommer 2004 Programmiert
 
TomBola
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 20.11.2004 16:06
Die Nordbank AG gewährt der Hanse-Trans GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Helmut Jürgens, einen Betriebsmittelkredit.



Aufgabe 13

Welche der folgenden Aspekte müssen Sie bei der Vertragsgestaltung beachten?



A) Der Vertrag kann formfrei abgeschlossen werden, wird aber zu Beweiszwecken schriftlich verfasst.

B) Der Vertrag muss von allen Gesellschaftern der Hanse-Trans GmbH unterschrieben werden.

C) Die Höhe der monatlichen Rate muss angegeben werden, sonst ist der Darlehensvertrag nichtig.

D) Fehlt die Angabe des effektiven Jahreszinssatzes, so gilt der Basiszinssatz der EZB.

E) Fehlen Angaben über zu bestellende Sicherheiten, so können diese nicht nachverlangt werden.


Warum ist A richtig und nicht B???
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 16:13
Wenn man GmbH mit AG ersetzt, würde dies heißen, dass alle Aktionäre der Kreditvertrag unterschreiben müssten.
Kuhlmann
Rang: IPO

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Verfasst am: 20.11.2004 20:59
B wäre auch richtig, wenn da stehen würde geschäftsführer oder vorstand (bei einer Ag) die gesellschafter sind nicht vertretungsberechtigt, es sei denn sie sind gleichzeitig geschäftsführer, prokuristen oder sowas....
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 21:15
Ebend weil bei B) Gesellschafter und nicht "Geschäftsführer" steht ist B) auch falsch!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

jona2204
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2004 22:20
ist denn nicht auch D richtig??
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 22:27
mmm...

Gilt nicht dann so ein "gesetzlicher Zinssatz"????

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

plas
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 20.11.2004 22:33
wäre ne klasse aussage wenn im kreditvertrag der eff. zins nicht angegeben ist den ezb leitzins zu nehmen ... würd mich total freuen, vielleicht macht das mal einer mit meinem dispo ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.11.2004 11:14 - Geaendert am: 21.11.2004 11:16
Nur bei Verbruacherdarlehen muss man nach dem BGB den effektiven Zinssatz angeben, damit der Kunde, die Chance hat, den tatsächlichen Zinssatz zu vergleichen.

Kaufleute werden nicht durch das BGB geschützt. Sie sind selbst in der Lage den effektiven Zinssatz zu berechnen. Kaufleute sind nicht schutzbedürftig.

@plas
http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=5415&forumid=7
red-devil82
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2004 15:38
D IST KOMPLETT FALSCH (!!):

(1) Beim Dispokredit muss nur der Zinssatz, meißt per Kontoauszug, dem Kunden per erstmaliger "in Anspruchnahme" mitgeteilt werden
(2) Da beim Dispo keine zusätzlichen Gebühren verlangt werden dürfen (laut BGB + Gerichtsurteil) entspricht der effektive dem nominalen Zinsatz, bzw. es gibt keinen Effektivzinssatz
(3) Bei KAUFLEUTEN bzw. UNTERNEHMER(N) gilt bei Kreditverträgen NICHT das Verbraucherkreditgesetz
AUFPASSEN KOMMT OFT BEI PROGRAMMIERTEN VOR -
der effektive Zinssatz wird daher auch so gut wie nie (in der Praxis) angegeben, da die Bank es nicht MUSS.

wünsch euch allen viel Glück für Mittwoch, MIR AUCH ;.)

red-devil82
 

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