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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Beitragsbemessungsgrenzen
 
atomic_boarderin
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2004 12:55
Kann mir jemand die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherungen sagen??
funrox
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 19.11.2004 14:13
Für Renten- und Arbeitslosenversicherung gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze.

Folglich wären da nur die Kranenversicherung und die Pflegeversicherung:

Für 2004:

41.850 € p.a. bzw. 3.487,50 € mtl.
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2004 14:30
FASLCH!

Für die anderen beiden gibt es auch Beitragsbemessungsgrenzen!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

atomic_boarderin
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2004 14:51
und wie sind die anderen??
Andre
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2004 15:05 - Geaendert am: 19.11.2004 15:14
Hi!!

Ich bin mir nicht hundertprozentig sicher, aber die Beitragsbemessungsgrenze für Krankenkasse und Pflegeversicherung sind doch 75 % von der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten - und Arbeitslosenversicherung.

3487,50 € = 75 % für Kranken- und Pflegeversicherung
4650,00 € = 100 % für Renten- und Arbeitslosenversicherung

CU
André
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2004 15:11 - Geaendert am: 19.11.2004 15:14
bezüglich Krankenversicherung und Pflegeversicherung:

Versicherungspflichtgrenze 2004: monatlich 3.862,50 EUR

Beitragsbemessungsgrenze von 3.487,50 EUR p.m.

vgl.: http://www.aok.de/index.php?such1=beitragsbemessungsgrenze&operator1=AND&quick=true&ausgabemodus=false&bl_neu=11&x=40&y=10

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

florianlessmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 19.11.2004 15:53
Beitragsbemessungsgrenzen:

Renten- und Arbeitslosenversicherung 61.800 Euro/jährlich
Kranken- und Pflegeversicherung 41.850 Euro/jährlich

Jahresarbeitsentgeltgrenze Kranken- und Pflegeversicherung:

46.650 Euro

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2004 16:46
jetzt mal im ernst: wir kriegen die doch angegeben, oder? oder ist das noch so ne blöde zahl, die wir auswendig lernen müssen?
mfg
julie
atomic_boarderin
Rang: IPO

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Verfasst am: 19.11.2004 16:48
also in unserer Prüfungsvorbereitung wurde uns gesagt wir müssen die auswendig kennen...
hairmahn
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 20.11.2004 11:08
Dann würde ich sagen ‘ da wurde aber jemand ganz kräftig zur Prüfungsvorbereitung in die Pfanne gehauen‘.

Die Beitragsbemessungsgrenzen sind immer mit angegeben, falls da irgendetwas zu berechnen ist.
Sogar die Prozentsätze der Sozialversicherungen sind stets mit aufgeführt.

Wäre ja noch schöner, wenn wir uns jetzt auch noch intensiv mit Sozialversicherungen auskennen müssten.
Müssen doch nun schon genug wissen und das reicht vollkommen aus, um eine Prüfung mit vielen schwierigen Fällen bzw. Aufgaben zu erstellen, ne?

*****************************

* Die 100 wären uns gewesen*

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