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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Grundkosten
 
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.11.2004 10:39
Hallo,

Warum wird ein Kopiergerät nicht zu den Grundkosten gezählt?
Erscheint doch auch als Aufwand in der GuV also Grundkosten?!
Danke
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2004 11:19
Da muss man genau aufpassen...

Beim Kauf des Kopiergerätes entstehen keine Kosten. Kosten sind "betriebsbedingter Werteverzehr". Wenn ein Kopierer gekauft wird sind also noch keine Kosten entstanden, denn in der Bilanz landet ja der Kopierer in der BGA und je nach Zahlung wird Kasse oder LZB Giro in der gleichen Höhe weniger...

Kosten entstehen erst, wenn das Teil abgechrieben wird (Werteverzehr)...
Plantop
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 18.11.2004 12:18
Danke dir
Ja stimmt so hab´s ich mir auch zu erklären versucht.
Was meinst was mit GWG ist, werden ja sofort abgeschrieben, denke die sind auch keine Grundkosten oder?
baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2004 13:14
GWG werden ja nicht sofort abgeschrieben, sondern über das GWG Konto verbucht, das ist ein wichtiger Unterschied...

Das GWG Konto ist wenn ich mich recht erinnere ein Aufwandskonto, demnach wären eine GWG Investition automatisch auch Kosten...

Ich übrnehme aber dafür keine Haftung auf Richtigkeit...
Buffy
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 18.11.2004 13:21
GWG ist kein Aufwandskonto, sondern ein Aktivkonto. und somit ist es genauso wie bei dem oberen Fall bei BGA.

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Nicht das Aussehen entscheidet, wen ich liebe,
die Liebe entscheidet, wen ich schön finde!

baerchenhh
Rang: IPO

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Verfasst am: 18.11.2004 20:09
Ei ei ei, ich habe das gerade noch einmal nachgelesen und Buffy hat Recht...

Zu mal man GWG auch normal abschreiben darf gem. AfA Tabelle...

Wieder eine Lücke gefüllt...
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2004 21:06
Also, GWG bis 410,-€ ist ein aktives Bestandskonto, welches zum Jahresende per GWG an Abschreibungen auf 0 gebracht wird. Prinzipiell ist es wie eine Direktabschreibung.

Da die ordentliche Abschreibung auf Sachanlagen Werteverzehr darstellen sind sie meines Wissnes auch Grundkosten.

Gruß
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.11.2004 21:40
Aus Gabler Wirtschaftslexion:
Grundkosten sind Aufwendungen, die im Rechnungszeitabschnitt in gleicher Höhe in die Kostenrechnung eingehen (aufwandsgleiche Kosten = Zweckaufwand, als Kosten verrechneter Zweckaufwand). Gegensatz: Zusatzkosten, Anderskosten.

Beim Kauf entstehen Ausgaben in Höhe des Kaufpreises.
Erst durch die AfA entstehen Aufwendungen.
Andre_H
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 19.11.2004 01:08
Einen wunderschönen guten Morgen alle zusammen!

Ich wollte auch nochmal kurz meinen Senf dazugeben um euch vor einem kleinen bzw. mittelgrossen Fehler zu bewahren.

Bei den GWG‘s ist es wichtig zu unterscheiden:

410.- € OHNE UST:
hier wird das Gut im BGA Konto (aktives Bestandskonto) aktiviert und dam Ende des Jahres abgeschrieben
=> beim Kauf entstehen keine Kosten, sondern erst bei der Abschreibung am Ende des Jahres

60.- € OHNE UST:
hier wird das Gut NICHT im BGA Konto aktiviert, sondern direkt über das Konto Allgemeine Verwaltungsaufwendungen abgeschrieben
=> direkt beim Kauf entstehen die Kosten und nicht erst am Jahresende.

Wollte ich nur nochmal kurz gesagt haben.

Einen schönen Tag noch, ein schönes Weekend und allen Mit-Prüflingen gutes Gelingen am Mittwoch.

Gruss
Andre
 

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