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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Zession: Wer Eigentümer, Besitzer
 
jojopa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 11.11.2004 17:44
Hi,

ich hab als Ha eine Zusammenfassung der 4 Kreditsicherheiten auf. u.a. eine Kategorie Besitz/Eigentum.
Habt ihr eine Idee, wer bei der Zession Besitzer (mittelbar, unmittelbar wird, und wer Eigentümer?
Der Zedent tritt forderungen an den Zessionar ab. ok.
Und was folgt daraus?

Vielleicht habt ihr eine idee.

Vielen Dank.

P.s.: Viel Glück an alle mit Abschlussprüfung
herr_frank
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2004 17:58
Ein Zessionsvertrag ist eine Abtretung von Forderungen zur Absicherung von Krediten. Da es sich um eine Abtretung (und nicht um einen Verkauf, wie z.B. beim Faktorin) handelt, ist der Kreditnehmer weiterin Eigentümer!

*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*~*
... be happy & peace forever ...

burli
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 11.11.2004 18:09
deine frage passt eher zur sicherungsübereignung...
absinth0509
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.11.2004 18:23 - Geaendert am: 11.11.2004 18:24
Bei der Zession handelt es sich um eine Abtretung von Forderungen. Die Begriffe Eigentümer und Besitzer spielen dabei nicht wirklich eine Rolle. Eher jedoch die Frage: "Wer wird Gläubiger"

Eigentum und Besitz sind im Bezug auf Sicherungsübereignung anzuwenden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2004 19:36
absinth0509 hat Recht.

Bei einer Sicherungszession tritt ein vorübergehenden Gläubigerwechsel ein.

Besitzer und Eigentümer gibt es bei beweglichen Sachen und damit bei der Sicherungsübereignung. Hier findet ein vorübergehnden Eigentümerwechsel statt.
Cupra
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2004 21:18
Also, man muss bei der Abtretung (Zession) von Forderungen noch zwischen zwei Arten unterscheiden:

Zum einen die(übliche) Globalzession. Dort werden z.B´. alle Forderungen eines bestimmten Buchstabenkreises (A-E) oder aber PLZ-Bereiche (35-36) abgetreten. Die Forderung ist sofort mit der Entstehung an die Bank abgetreten, die damit Gläubiger der Forderung wird. Für den Schuldner ist die Zession zumeist nicht erkennbar, da diese im stillen Sinne erfolgt. Die Einreichung der Debitoren- bzw. Forderungsliste hat daher nur deklaratorischen (rechtsausweisenden) Charakter, da die Forderung halt bereits mit der Entstehung an das KI übergeht.

Bei der Mantelzession ist es anders. Dort geht die Forderung erst mit Einreichung der Forderungsliste an das KI über, hat daher konsitutiven (rechtserzeugenden) Charakter.
Das Handling der Globalzession ist für die KI meist einfacher und sicherer.

--> Interessant wird die Zessions-Geschichte bei Abtretungsverboten (z.B. bei Beamtengehältern), dann ist diese nämlich nichtig. Schlecht für das KI, wenn diese dann "still" erfolgte.
-->Ebenso interessant, wenn die Forderung mit einem Eigentumsvorbehalt belastet ist ("Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum - vgl. §455 BGB).
Dann sichert sich das KI lediglich ein Anwartschaftsrecht auf diese Forderung. Erst wenn die Ware voll bezahlt wurde, geht die Forderung über. (interessant bei Weiterverkauf von mit Eigentumsvorbehalt belasteten Waren zur Verarbeitung des Kreditnehmers)

_______________________________________________


Bei der Frage nach dem Eigentümer ist es, wie z.B. von Herrmann gesagt eher entscheidend, die Besitz-/Eigentumsposition zu klären.

SÜ mit Leihvertrag nach §929 BGB ff.

Eigentümer wirtschaftlich: Kreditnehmer
Eigentümer rechtlich : KI

Besitzer tatsächlich : Kreditnehmer
Besitzer wirtschaftlich : KI

Die Übergabe der Sache (z.B. des KFZ) wird dabei durch die Vereinbarung eines Besitzkonsituts und dem Abschluß eines Leihvertrages (unentgeltliche Überlassung zum gewöhnlichen Gebrauch) ersetzt. Hierbei evtl. interessant, dass nicht die Übergabe des KFZ-Briefes den Eigentumsübergang begründet (Brief verbrieft nur Halterrechte).

Schönen Gruß und viel Glück
philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2004 21:42
aehm, mir war neu dass zessionen idr still sind... bei uns wird immer toll erzaehlt, dass natuerlich nur ne offene zession sinn macht, um das problem von mehrfachabtretungen zu umgehen (das risiko auszuschalten)?!
Flo11077
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.11.2004 01:39
Dem ist nicht so.
Genau das Gegenteil isit der Fall.
Zessionen sollten in der Regel still sein. Im Privatkundenbereich und noch mehr im FK-Bereich.
Die liegt darin begründet, dass die Abtretung von Forderungen auf mögliche Beziehungen zum Arbeitgeber (im PK-Bereich) sowie auf Lieferantenbeziehungen (im FK-Bereich) einen negativen Eidruck vermitteln könnte und somit dem Kunden Probleme breiten könnte.
Gerade im FK-Bereich ist hier Vorsicht geboten, da dem Kunden hierbei ein negtives Image entstehen könnte.

Flo
crazy-djoe
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.11.2004 08:43
Bei uns wird die Zession natürlich auch still gemacht und falls wir die Sicherheit verwerten wollen legen wir diese offen. Das kommt wirklich nicht gut beim Arbeitgeber bzw. Lieferanten. Natürlich muss man dazu den Arbeitsvertrag noch ansehen, ob eine Zession des Lohns vom Arbeitgeber möglich ist.

mfg

cdj

Träume nicht dein Leben; lebe deine Träume.
Verlierer haben Ausreden, Gewinner einen Plan.

philosophin
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2004 09:01
hm. dann werd ich da wohl mal wem in den hintern treten muessen bei uns in der bs... aber das mach ich ja gerne :)

danke!
 

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